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Trotz rechtskräftiger Verurteilung wird der afrikanische Asylwerber nicht abgeschoben.

10. Oktober 2015 / 20:00 Uhr

Wegen Schlepperei und Kinderpornografie verurteilter Somalier wird nicht abgeschoben

In Sachen Asylanten ist ein fortgesetztes Versagen des österreichischen Rechtsstaates auszumachen. Jüngster Fall ist die Verhinderung der Abschiebung eines kriminellen Somalier durch die Höchstgerichte, über den die Kronenzeitung berichtete. Dem Straftäter, der wegen Schlepperei und Kinderpornographie rechtskräftig verurteilt worden war, wurde die Aufenthaltsberechtigung entzogen und er sollte eigentlich abgeschoben werden. Er trieb das Verfahren jedoch bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Der VwGH wiederum hielt in seiner Entscheidung fest, dass die Abschiebung nicht gerechtfertigt sei, weil eine Rechtsgüterabwägung die Verhältnismäßigkeit zwischen dem subsidiären Schutz und den begangenen Straftaten zu klären habe.

VwGH hält Schlepperei offensichtlich für Kavaliersdelikt  

Anscheinend hält der VwGH Schlepperei und Kinderpornographie  für Kavaliersdelikte – denn das Höchstgericht hat nun einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt, jene Regelung, die bei solchen Straftaten eine Abschiebung rechtfertigt, aufzuheben.

Folgt der VfGH der Intention des VwGH, dann besteht in Österreich keinerlei Möglichkeit mehr, einen straffälligen Asylwerber abzuschieben. Der Rechtsstaat ist damit weitgehend ausgehebelt, da auch Schwerkriminelle in Österreich Daueraufenthalt genießen können.

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