Peinlichkeiten in den Medien sind gang und gäbe, vor allem, seit fast nur noch Agenturmeldungen wiedergegeben werden. Bei Todesfällen wird die Sache aber pietätlos. Wie am Dienstag im ORF: In der ZIB um 13 Uhr hieß es noch, dass die Schauspielerin Birgit Doll gestorben sei, und man sendete einen ausführlichen Nachruf, doch in der ZIB1 um 19.30 Uhr wurde – versteckt im Meldungsblock – berichtet, dass sich Birgit Doll nach einem Schlaganfall in Lebensgefahr befinde.
Nach Schlaganfall in "akuter Lebensgefahr"
Der ORF ließ die Öffentlichkeit also länger als sechseinhalb Stunden im Glauben, Birgit Doll sei tot. Dass die 57-jährige Wiener Schauspielerin und Regisseurin gestorben sei, gab laut Presse am Dienstagvormittag ein Freund und Kollege von Doll der APA bekannt. Karin Doll, die Schwester der Schauspielerin, habe diese Angaben am Abend dementiert, heißt es in dem Bericht. In der ZIB1 um 19.30 Uhr wurde dann bekannt gegeben, dass Birgit Doll sich nach einem Schlaganfall in "akuter Lebensgefahr" befinde.
Stimmen diese Angaben, würde das bedeuten, dass jeder beliebige Freund einer Person des öffentlichen Lebens die Medien über dessen Tod informieren kann und dass diese Botschaft dann ohne Gegenrecherche den Weg in die Medien findet. Dieses traurige Beispiel zeigt einmal mehr, wie der ORF und die oft gleichgeschaltete Medienwelt mit Wahrheiten umgehen. In der ORF-TVthek wurde der Beitrag vom Ableben der Schauspielerin "aus rechtlichen Gründen" gesperrt.
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