In Deutschland ist vor kurzem eine deutsche Islam-Konvertitin, die drohte, "Ungläubigen mit einer Kalaschnikow die Köpfe wegzuschießen", vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochen worden. Die 30-jährige drohte aber nicht nur "Ungläubigen", sondern reiste sogar nach Syrien zu den Dschihadisten der US-gestützten Al-Nusra-Front.
Bundesgerichtshof: Islamistin keine Terrorgefahr
Die mutmaßliche Terroristin konvertierte im Jahr 2012 zum Islam. Danach reiste sie nach Syrien und lebte als "Zweitfrau" mit zwei kleinen Töchtern bei einem Dschihadisten. Von dort aus versendete die Frau per SMS regelmäßig Aufrufe zum Mord an Ungläubigen und Anhängern des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Auf Fotos ist sie zudem mit Maschinengewehren und Handgranaten zu sehen. Auch mit einer ihrer kleinen Töchter machte die Islamistin ein Foto, bei dem das Kind eine Kalaschnikow in der Hand halten musste. Darunter war zu lesen: "Wenn die Ungläubigen kommen, schieß ich ihnen mit der Kalaschnikow den Kopf ab".
Der Karlsruher Bundesgerichtshof, vor dem sich die Konvertitin nach ihrer Rückkehr zu verantworten hatte, entschied nun für einen Freispruch. Man könne der Frau keine "staatsgefährdende Tat" nachweisen. Die Terroristin konnte das Gericht davon überzeugen, aus "Hilfeleistung" nach Syrien gereist zu sein. Die Töchter wurden der Frau weggenommen und dem türkischen Vater übergeben, nachdem die Frau drohte, diese in die Luft zu jagen.
Islamistin auf Bewährung
Das Gericht verurteilte die Islamistin lediglich wegen der unerlaubten Entziehung Minderjähriger, da diese nach Syrien verschleppt wurden. Dafür wurde sie mit 18 Monaten auf Bewährung bestraft. Der Umstand, dass sie sich den aktiven Kampfhandlungen in Syrien entzog, etwa durch Umzüge, wurde der Islamistin vom Gericht positiv angerechnet. Somit bestehe kein Verdacht, dass sie aktiv töten oder kämpfen habe wollen. Die Islamisitin wurde im übrigen über das Internet von einer anderen deutschen Konvertitin angeworben.
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