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29. Oktober 2015 / 12:30 Uhr

Kinder und Frauen für 10 Euro vermietet: Flüchtlingslager werden zu billigen Puffs

Was sich hinter den Zäunen oder Mauern von unzähligen Flüchtlingsheimen so alles abspielt, will die hiesige Zivilisation gar nicht glauben. Von Massenschlägereien und dem Wegwerfen von gespendeten Essen wird ja noch berichtet, von Vergewaltigungen, die fast täglich stattfinden, schon viel weniger. Aber jetzt wurde bekannt, dass Asylwerber ihre eigenen Kinder samt Frauen als Sexsklaven verkaufen – um zehn Euro die Stunde. Da kann keiner mehr einfach wegsehen und zur Tagesordnung übergehen.

Männer "verscherbeln" Töchter

Eine Mitarbeiterin von Unzensuriert.at traf am Wochenende in der Nähe von Stuttgart eine führende Persönlichkeit des Deutschen Roten Kreuz –  der Mann erzählte, dass im Flüchtlingslager die Männer ihre Töchter und Frauen um zehn Euro "verscherbeln". Die Stimmung zur Refugees-Welcome-Kultur kippe gewaltig, "es geht zu wie in einem Puff," so der leitende Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der auch kritisierte, dass Spendensachen voneinander geklaut und an wirklich arme Menschen weiterverkauft würden. Dass seine schrecklichen Erlebnisse und Beobachtungen keine Erfindungen sind, belegt ein TV-Bericht im Privatsender SAT1, der ähnliche Vorfälle schildert.

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Polizeigewerkschaft übt Kritik

Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt gegenüber SAT1 unverblümt, was sich viele denken: "Von den Politikern wird das immer so dargestellt, als ginge es um Rempeleien an der Essensausgabe." Man dürfe die Dinge nicht verharmlosen. "Genau das passiert aber, daher empfehle ich den Innenministern die Lageberichte ihrer eigenen Polizei zu lesen." Allein in Baden Württemberg seien in den vergangenen Wochen sechs Frauen vergewaltigt worden. Und Frauenrechtsorganisationen gaben an, dass Frauen und Kinder um zehn Euro vermietet werden würden.

Straftaten von Flüchtlingen würden von der Polizei und der Justiz zwar verfolgt, heißt es in den SAT1-Nachrichten, allerdings hätten diese Delikte keinen Einfluss auf das Asylverfahren, selbst wenn die Täter rechtskräftig verurteilt werden würden.

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