Ein Justizskandal der Sonderklasse spielte sich nun wieder einmal am Obersten Gerichtshof (OGH) ab. Ein 30-jähriger Brite, wegen Vergewaltigung eines erst sechsjährigen Mädchens in Tirol zu neun Jahren Haft verurteilt, wurde vom OGH großzügig pardorniert. Die Strafe wurde um ganze vier Jahre, d.h. fast die Hälfte herabgesetzt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. Haller diagnostizierte „schwere seelische Störungen“ nach einem Einsatz des Briten als Berufssoldat in Afghanistan.
Fatales Zeichen: Kriegstraumatisierung führt zu Strafreduktion
Für Strafrechtsexperten hat diese Entscheidung des OGH über den Anlassfall hinaus fatale Folgen. Folgt man dem Gutachten Hallers und der daraus abgeleiteten Entscheidung des Höchstgerichtes, dann führen festgestellte oder angenommene „Kriegstraumatisierungen“ zu einer Strafreduktion, und das auch bei schwersten Delikten. Denkt man diese Logik zu Ende, dann würden etwa alle Straftäter, die jetzt als tatsächliche oder vermeintliche Kriegsflüchtlinge aus Syrien, dem Irak oder einem anderen Krisengebiet zu uns kommen, im Strafrecht privilegiert werden.
Artikel teilen