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Hundstorfer ist über Mitarbeiterabbau bei Bank Austria nicht informiert.

26. November 2015 / 10:00 Uhr

Hundstorfer weiß nichts über Bank Austria-Personalreduktion

Erneut ahnungslos agiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), wenn es darum geht, Entwicklungen am Arbeitsmarkt abzuschätzen. Aus aktuellem Anlass stellte die FPÖ eine Anfrage zur beabsichtigten massiven Personalreduktionen bei der Bank Austria. Der rote Ressortchef kennt das Thema aber offensichtlich nur aus den Medien, wie er gegenüber der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein in einer Anfragebeantwortung zugeben musste:

Abgesehen von den in den Medien kolportierten Ankündigungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder dem AMS noch dem Sozialministerium konkrete Informationen über Kündigungen von MitarbeiterInnen der BankAustria vor. Unabhängig davon darf darauf hingewiesen werden, dass Daten über geplante Kündigungen bei einem Unternehmen dem Datenschutz unterliegen. Auch wenn daher in diesem Fall Näheres über geplante Kündigungen bekannt wäre, dürfte darüber keine Auskunft erteilt werden.

Kennt Hundstorfer AMS-Frühwarnsystem nicht?

Dass sich der SPÖ-Minister ausgerechnet bei einer „roten“ Bank um den Datenschutz bemühen muss, widerspricht zudem der geltenden Rechtslage. Nach der geltenden Rechtslage und nach den Informationen des Arbeitsmarktservice besteht nämlich sehr wohl eine Meldepflicht des Unternehmens und somit auch eine Informationspflicht bei Ministerium und AMS:

Anzeigepflicht (§ 45a AMFG) besteht für Betriebe bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen

von mindestens fünf ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten oder

von mindestens fünf von Hundert der ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten oder

von mindestens 30 ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten oder

von mindestens fünf ArbeitnehmerInnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahme: nicht bei Saisonbetrieben)

Die Verpflichtung zur Anzeige besteht auch bei Insolvenz.

Inhalt der Anzeige
Angaben über die Auflösungsgründe, Zeitraum, Zahl und Verwendung der regelmäßig beschäftigten ArbeitnehmerInnen, Zahl und Verwendung der von der Auflösung voraussichtlich Betroffenen, Alter, Geschlecht, Qualifikationen und Beschäftigungsdauer der Betroffenen, weitere für die Auswahl der Betroffenen maßgeblichen Kriterien sowie die flankierenden sozialen Maßnahmen.

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