In München sorgt seit letzter Woche ein „Burka-Prozess“ für Wirbel. Eine Tunesierin, die als Haupt-Zeugin vor Gericht geladen war, erschien verschleiert. Der Richter forderte sie auf, ihr Gesicht zu zeigen. Die muslimische Frau weigerte sich aus religiösen Gründen weshalb der Richter „einknickte“, wie es Eric Markuse, ein Redaktionsleiter der Bild, kommentierte. Schlussendlich sagte die Zeugin vermummt aus.
Anwalt schreibt an Justizminister
Nun hat sich auch der Anwalt Thomas Etzel zu Wort gemeldet. In einem Brief forderte er den zuständigen Justizminister Winfried Bausback (CSU) auf, beim Thema „religiöse Verschleierung“ unmissverständlich etwas zu unternehmen. „Das Verhalten ist für mich in rechtlicher Hinsicht nicht hinnehmbar“, wird der Verteidiger zitiert.
Zeugen dürfen nie wieder vermummt aussagen
Etzel fordert, dass nie mehr eine Zeugin vermummt aussagen darf. „Alle Prozessbeteiligten haben das Recht, in das Gesicht eines Zeugen zu sehen. Es ist erforderlich, nicht nur zu hören was ein Zeuge sagt, sondern WIE er es sagt.“ Etzel ist sicher, dass die Burka-Entscheidung des Amtsrichters negative Auswirkungen für die Justiz habe. „Darauf werden sich jetzt viele berufen und möglicherweise ihr Gesicht verschleiern.“
Er fordert, dass der Minister dafür sorgt, dass in „künftigen Gerichtsverfahren das Ablegen von Kopfverschleierungen durch unmittelbaren Zwang oder (…) Ordnungshaft gegenüber Zeuginnen (…)“ sichergestellt wird. Etzel: „Durch falsche Rücksichtnahme auf religiöse Befindlichkeiten dürfen wir unser Rechtssystem nicht torpedieren lassen.“
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