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27. November 2015 / 09:11 Uhr

Bakary J.: Aus der Traum vom sorglosen Leben auf Steuerzahlers Kosten

Wieder einmal beschäftigte das angebliche Folteropfer Bakary Jassey ein österreichisches Gericht und forderte stattliche 384.000 Euro “Schadenersatz” von der Republik Österreich. Doch diesmal begann das von Jassey, seinem Anwalt Nikolaus Rast und einigen Medien inszenierte Geldbeschaffungs-Ringelspiel in sich zusammen zu brechen. Conclusio nach fast sechs Stunden Verhandlung: Jassey konnte keine ernsthaften Therapien gegen seine angeblichen posttraumatischen Belastungsstörungen nachweisen und auch keine Versuche, einer geregelten Arbeit nachzugehen, weshalb ihm auch keinerlei Kostenersatz zusteht. Die selbstbewusst verhandelnde Richterin Julia Kömürcü-Spielbüchler ließ wenig Zweifel daran, dass im schriftlich ergehenden Urteil eine Ablehnung der Forderungen Jasseys stehen wird.

Zwei Anwälte auf Steuerzahlers Kosten

Schon vor Verhandlungsbeginn am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen versammelten sich zahlreiche Medienvertreter vor dem Eingang in der Hoffnung, dem armen Prügelknaben neuerlich die Gutmenschen-Stange halten zu können. Der mehrfach vorbestrafte Gambier, der vom Innenministerium (BMI) bereits vor knapp zwei Jahren ohne irgendeine Grundlage 110.000 Euro geschenkt erhalten hatte, forderte nun gemeinsam mit seiner Frau und zwei Kindern weitere 384.000 Euro als “Schadenersatz” plus eine monatliche Pension von 1.000 Euro aus Steuergeldern, da er “nicht arbeitsfähig” sei. Dafür ließ er sich großzügig von zwei Anwälten – neben Rast auch noch dessen Kollegin Susanne Kurtev – vertreten, hatte ihm, dem “Mittellosen”, doch die Republik Österreich Verfahrenshilfe gegen sich selbst gewährt – siehe auch:

Fall Bakary J.; Republik hilft Gambier, die Republik zu verklagen

Schon im Vorfeld hatte Jassey, der seit fast 20 Jahren im deutschsprachigen Raum lebt, einen Dolmetsch gefordert. Die Dame saß brav bis zum Schluss neben ihm – um neuerliche Zusatzkosten aus Steuergeld. Der Frage, was denn mit den 110.000 Euro in so kurzer Zeit geschehen sei, wich er aus: Das sei seine “Privatangelegenheit” – siehe auch;

Fall Bakary J.: Von 110.000 Euro nur 3.718 abgerechnet

Im Gefängnis “Tischler” gelernt

Wenig Erhellendes erfuhr das Gericht auch bezüglich Jasseys angeblicher “Arbeitsunfähigkeit”. Welche Art von Arbeit er denn nicht mehr machen könne, wollte Rechtsanwältin Maria Zehetbauer wissen, die die drei angeblichen “Folterpolizisten” vertritt, die im Regressfall Jasseys Forderungen bezahlen müssten. Tischler, antwortete Jassey. Als die Anwältin ihn nach Details fragte, stellte sich heraus, dass der 42-jährige lediglich im Gefängnis (wo er wegen Drogenhandels einsaß) in der Tischlerei gearbeitet habe. Erlernt oder in Freiheit ausgeübt hat er den Beruf nie. Er habe sich auch bei der Migranten-Unterbringerin Ute Bock als Portier beworben, dann aber “aus Angst” doch nicht angefangen. Ein mageres Ergebnis in neun Jahren.

Angst vor der Arbeit

Seine Behauptungen, er hätte permanent Angst und undefinierbare Schmerzen, wurden von den Gutachtern im Großen und Ganzen nicht bestätigt. Unfallchirurg Georg Rappold etwa errechnete eine berechtigte Schmerzengeldforderung von etwa 7.300 Euro durch die Verletzungen, die Jassey damals im Handgemenge nach der verweigerten Abschiebung erlitten hatte.

Ein von Rappold aufs Tapet gebrachtes, allfälliges Versagen der erstuntersuchenden AKH-Ärzte, die einen möglichen Schädelbruch übersehen hätten, änderte daran nichts. Im Klartext heißt das, dass schon die bereits an Jassey überwiesenen 110.000 Euro bei Weitem überzahlt waren und eigentlich regressiert werden müssten.

Auch der psychiatrische Sachverständige Norbert Loimer begrub die finanziellen Hoffnungen der Familie Jassey rasch: Er konnte keine posttraumatische Belastungsstörung beim Gambier feststellen, sodaß der Aufnahme einer geregelten Arbeit nichts im Wege stehe. Eine Pension sei dadurch jedenfalls nicht gerechtfertigt.

Ex-Ehefrau wurde zu laut

Jasseys geschiedene Frau Michaela versuchte zunächst, ihrem Mann vor dessen jeweiligen Aussagen die “richtigen” Antworten einzuflüstern, wurde von der Richterin aber bald abgestellt. Dann versuchte sie, die Vorgänge rund um die angebliche “Foltertortur”, die für dieses Verfahren gar keine Relevanz hatten, hochemotional neuerlich auf die mediale Bühne zu bringen. Als aber Polizisten-Anwältin Zehetbauer sie nach Details zum Zustandekommen des umstrittenen Fotos vom geschwollenen Gesicht Jasseys fragte, das im April 2006 über Amnesty International weltweit verschickt wurde und eine einzigartige mediale Hexenjagd auf die beteiligten Polizisten auslöste, blockte Jassey-Anwalt Rast sofort ab. Zuletzt musste sie aufgrund allzu lauter Gebärden gar den Saal verlassen. Die ganze Zeit über saß auch Jasseys halbwüchsiger Sohn im Auditorium und grinste.

Opfer-Saga für ein sorgloses Leben

Insgesamt entstand für Prozessbeobachter der Eindruck, dass sich hier ein oberschlauer, vormals multikrimineller Afrikaner mit multigutmenschlicher Unterstützung eine perfekte Opferrolle gezimmert hatte, um sich ein gutsituiertes und arbeitsfreies Leben in Österreich auf Steuerzahlers Kosten zu garantieren. Für Jasseys Anwälte ein – ebenfalls aus Steuergeld finanziertes – Bomben-Geschäft. Und für die beteiligten Medien eine ins dort vorherrschende, linke Weltbild passende, auflagenträchtigte Klischeesaga vom armen Prügelopfer und der bösen Polizei.

Doch diesmal scheint die Jassey-Clique den Bogen überspannt zu haben. Eine mit Courage, gesundem Hausverstand und ohne ideologische Flausen verhandelnde Richterin entzauberte die Heldensaga gründlich.

Warten auf Wiederaufnahme des Falles

Was für die Klärung der seltsamen Causa insgesamt noch dringend nötig scheint, ist die Beleuchtung der Hintergründe, wie es zu dem mittlerweile widerrufenen Geständnis der drei ehemaligen Wega-Beamten kam. Ein dazu von Zehetbauer gestellter Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens wurde zwar in erster Instanz vom Gericht abgelehnt, eine Berufung läuft aber noch. Mehr dazu:

Fall Bakary J.: “Prügelpolizisten” sehen sich als Opfer einer Polit-Intrige

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