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Unzensuriert.at beschlagnahmen: Dem Antrag der NEOS-Politikerin Meinl-Reisinger wurde vom Gericht nicht entsprochen.

29. November 2015 / 16:45 Uhr

NEOS und die Pressefreiheit: Meinl-Reisinger wollte Unzensuriert.at “beschlagnahmen” lassen

Seit rund drei Wochen prangt auf der Startseite von Unzensuriert.at eine für unsere Leser ungemein wichtige Botschaft. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat uns aufgetragen, eine „Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 Mediengesetz“ mit folgendem Inhalt zu veröffentlichen:

Die Antragsstellerin Mag. Beate Meinl-Reisinger hat die Verurteilung der Antragsgegnerin 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 MedienG beantragt, weil auf der Webseite www.unzensuriert.at ab 01.10.2015 in einem Artikel unter dem Titel „Wählerbetrug: Neos-Meinl-Reisinger ist weiterhin Nationalrätin“ sinngemäß die Behauptung verbreitet wurde, Mag. Beate Meinl-Reisinger habe gelogen, als sie gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gegeben habe, dass sie ihr Nationalratsmandat zurücklege, tatsächlich sei sie weiterhin Nationalrätin.

Meinl-Reisinger erblickt in unserer diesbezüglichen Berichterstattung, die wir vorläufig entfernt haben, den Tatbestand der üblen Nachrede. Ob auch das Gericht das so sieht, wird sich in einer Verhandlung am 18. Dezember weisen.

Rücktrittschreiben war sieben Tage lang unterwegs

Die ehemalige Nationalratsabgeordnete der NEOS – mittlerweile ist sie Gemeinderätin in Wien – reagierte verschnupft, als Unzensuriert.at berichtete, dass sie zunächst ihren Rückzug aus dem Parlament angekündigt hatte, dann aber noch einige Zeit im Nationalrat tätig war. Selbst ihre Mandatsverzichtserklärung – datiert mit 23. September – langte erst eine Woche später im Parlament ein – dabei hätte Meinl-Reisinger sie ja nur wenige Meter durchs Hohe Haus tragen müssen. Als der Brief endlich ankam, hatte nur wenige Stunden davor der FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann via Presseaussendung „Verwirrung“ um das Mandat der NEOS-Politikerin geortet und Aufklärung verlangt, ob sie nun tatsächlich – noch im Ungewissen, ob ihre Partei den Einzug ins Wiener Rathaus schaffen würde – ihr Mandat zurücklege.

Meinl-Reisinger beantragte „Einziehung“ und „Beschlagnahme“

Ob all diese Unklarheiten es rechtfertigen, hinter dem Verhalten Meinl-Reisingers „Wählerbetrug“ zu vermuten, wie Unzensuriert.at es formuliert hat, wird nun das Gericht entscheiden. Empörend ist jedoch, mit welchen juristischen Mitteln die NEOS-Abgeordnete gegen diese Internet-Zeitung vorging. Neben Entschädigungszahlung, Kostenersatz und Urteilsveröffentlichung beantragten ihre Anwälte zudem:

  • Die Antragsgegnerin […] zur Löschung der die strafbaren Handlung begründenden Stellen der Webseite zu verpflichten (Einziehung).
  • […] die Löschung der die strafbare Handlung begründenden Stellen der Webseite anzuordnen (Beschlagnahme), in eventu […] die Antragstellerin zur Veröffentlichung einer Mitteilung über das eingeleitete Verfahren zu verpflichten.

Gericht erteilte Meinl-Reisinger Abfuhr

Das Gericht fällte zunächst nur den Beschluss, Unzensuriert.at die Veröffentlichung eben dieser Mitteilung aufzutragen. Von „Einziehung“ oder gar „Beschlagnahme“ sah der zuständige Richter ab und begründete dies so:

Aufgrund des mit der Beschlagnahme verbundenen massiven und oft nachhaltigen Eingriffs in die Meinungsäußerungsfreiheit zu einem Zeitpunkt, zu dem das Verfahren zumeist gerade erst begonnen hat und der Eingriff nur auf Vermutungen gestützt werden kann, ist die Beschlagnahme nach dem Willen des Gesetzgebers als ultima ratio anzuordnen. […] Dieses Instrumentarium darf daher nur zum Einsatz gelangen, wenn ein außerordentlich schwerer Eingriff in geschützte Rechtsgüter anzunehmen ist, eine strenge Interessanabwägung zu dem Schluss führt, dass die nachteiligen Folgen nicht unverhältnismäßig schwerer wiegen als der Schutzzweck und die Anordnung einer Mitteilung über die Einleitung eines Verfahrens diesen Zweck verfehlen würden.

Für die klagsfreudige NEOS-Politikerin eine doch recht deutlich formulierte Abfuhr und ein (Etappen-)Sieg für die Pressefreiheit. Unzensuriert.at wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.

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