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SPÖ-Sozialminister Hundstorfer schützt Privilegien im Kammerstaat.

1. Dezember 2015 / 10:00 Uhr

Sozialminister Rudolf Hundstorfer schützt rot-schwarze Privilegienritter

Wenn es um den Schutz von Privilegien geht, dann gibt es immer noch eine Einheitsfront zwischen Rot und Schwarz. Dies bewies wieder einmal Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), der sich in einer Anfragebeantwortung an die FPÖ vor den mittlerweile –  aus der ÖVP ausgetretenen – ehemaligen Tiroler Landtagspräsidenten Helmut Mader in Sachen Privilegien gestellt hatte. Angesprochen  auf einen Handlungsbedarf der Bundespolitik in Sachen „Nebenrechten und Nebenprivilegien“  von Alt-Funktionären sieht der rote Ressortchef keinerlei Handlungsbedarf in seinem Einflussbereich:

Da die angeführten „Nebenrechte und Nebenprivilegien“ – womit offensichtlich die Nutzung der Wohnung und allenfalls auch das Entgelt („Pauschalentschädigung“, „Beratungskosten“) gemeint sein dürften – nicht von der die Politikerpension auszahlenden öffentlichen Stelle (dem Land), sondern von einem anderen Rechtsträger (einem Verein) eingeräumt wurden, sehe ich keinen Bezug zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz. Eine allfällige Anrechnung von Leistungen Dritter auf die nach landesrechtlichen Vorschriften geleisteten Politikerpensionen müsste vom Landesgesetzgeber normiert werden und fällt daher nicht in die Kompetenz des Bundes.

Mader und Co. müssen also von Hundstorfer hier keinerlei Eingriff in die aus ihrer Sicht wohl „wohlerworbenen Rechte“ befürchten.

Hundstorfer verteidigt  Kammer- und Gewerkschaftsfunktionäre

Dass ihm seine Kammer- und Gewerkschaftsgenossen allemal näher stehen, als die Steuerzahler, ÖGB-Mitglieder und Zwangskammermitglieder offenbart Minister Hundstorfer ebenfalls gegenüber dem österreichischen Parlament wortreich:

Vorweg weise ich die unbelegte Behauptung zurück, es sei gängige Praxis, dass sich Spitzenfunktionäre aus dem Gewerkschafts- und Kammerwesen neben ihren „offiziellen“ Pensions- und Ruhegenussregelungen noch Sonderprivilegien ausverhandeln würden.

Die vertragliche Gestaltung der Dienstverhältnisse bei Vereinen (Gewerkschaften) liegt im privatautonomen Bereich der betroffen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen und unterliegt daher nicht meiner Aufsicht. Bezüglich der Kammern steht mir lediglich hinsichtlich der Arbeiterkammern ein gesetzliches Aufsichtsrecht zu. Im Bereich der Arbeiterkammern gibt es aber keine Sonder- oder Nebenprivilegien. Vielmehr sind sämtliche vermögenswerten Leistungen, die den Funktionär/inn/en der Arbeiterkammern gebühren, in den Funktionsgebührenordnungen der einzelnen Arbeiterkammern angeführt. Somit besteht für meinen Verantwortungsbereich auch keine Notwendigkeit für eine Gesetzesnovelle.

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