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3. Dezember 2015 / 16:00 Uhr

Neue EU-Verordnung zum Waffenrecht schikaniert legale Besitzer

Die verheerenden Attentate von Paris waren der vorläufige Höhepunkt des islamistischen Terrors in der EU. Nun ist Entschlossenheit gefordert – ohne Kurzschlusshandlungen und Aktionismus. Mangelhafte Kontrolle der EU- Außengrenzen sowie Wegfall der Binnengrenzen schaffen eine neue Gefahrenlage. Die Europäische Union ist gefordert, diesem Status Quo Rechnung zu tragen.

Kommentar von Franz Obermayr

Daher liest sich es sich gut, wenn die Europäische Kommission nun mit dem Kampf gegen Terrorismus argumentiert, wenn sie eine Verschärfung des Waffenrechts vorschlägt. Diese Begründung ist aber ein Etikettenschwindel, denn in Wahrheit richtet sich die Änderung des Waffenrechts nicht gegen Terroristen, sondern gegen unbescholtene Bürger.

Legale Waffenbesitzer sind nicht der Feind

Es gibt keine Verbindungen zwischen dem Besitz legaler Feuerwaffen und Terrorismus. Schon die bei den Attentaten gegen Charlie Hébdo verwendeten Kalaschnikows wurden nicht auf legalem Wege erworben, sondern auf dem Balkan aus militärischen Restbeständen requiriert. Die Forderung nach besserer Registrierung ist deswegen nicht per se falsch, um grundsätzlich die Verbringung von illegalen Waffen in die Legalität zu verhindern. Nur wird dies bei terroristischen Organisationen kaum hilfreich sein.

Das Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen, die automatischen Waffen "ähneln", wird einen Attentäter kaum davon abhalten, eine Bluttat mit einer vollautomatischen Kalaschnikow zu begehen. Legt man das Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen weit aus, könnten davon letztlich auch Pistolen betroffen sein. Das Kriterium des "Ähnelns" ist zudem vollkommen unbestimmt, subjektiv und spottet jeder Rechtssicherheit.

Warum das Ganze, wenn doch sämtliche Maßnahmen kaum geeignet erscheinen, gegen den Schwarzmarkt und die illegale Einfuhr von Waffen über die ohnehin kaum existenten Außengrenzen der EU einzuführen?

Verschärfungsvorschläge seit 2012 in der Schublade

Es bedurfte anscheinend gerade eines furchtbaren Anlasses wie der Anschläge von Paris, um die EU- Kommission zu ihrem jetzigen Vorstoß zu bewegen. Doch die jetzt bekannt gewordenen Novellierungen sind bereits seit mindestens 2012 im Gespräch, und zielen auf die Verschärfung der bereits seit 1991 bestehenden und 2008 erweiterten Richtlinie ab.

Richtlinie über Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Die Vereinheitlichung des Waffenrechts der Europäischen Mitgliedsstaaten wird seit etwa 1991 vorangetrieben, wobei schon in der ursprünglichen Richtlinie 91/477/EWG die Bedeutung des freien Verkehrs für bestimmte Feuerwaffen erkannt wurde. Dabei wurden auch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere zum Schutze vor umgebauten Waffen, eingeführt. 2008 wurde die ursprüngliche Fassung um einige Aspekte erweitert, unter anderem wurde damals bereits der Europäische Waffenpass mit einer Gültigkeit von fünf Jahren eingeführt. Nun soll das bisher, selbst laut Aussage der Richtlinie von 2008 bewährte System zur Waffenkontrolle also noch bürokratischer werden.

Als Mitglied der Intergruppe Jagd im Europäischen Parlament, ebenso wie des Landesjagdverbandes Oberösterreich, werde ich bereits demnächst im zuständigen parlamentarischen Ausschuss gegen die Richtlinie auftreten.

Die derzeitigen durchlässigen Binnengrenzen (aufgrund des Schengener Abkommens) und mangelhafte Kontrollen an den Außengrenzen sind sicherlich keine guten Voraussetzungen, den illegalen Waffenhandel, welcher das eigentliche Problem darstellt, in den Griff zu bekommen.

Franz Obermayr ist für die FPÖ Abgeordneter zum EU-Parlament und  Mitglied der Intergruppe Jagd im Europäischen Parlament.

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