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Symbolbild: Als besoffener Radfahrer richtete ein Asylwerber in Salzburg gewaltigen Sachschaden an.

4. Dezember 2015 / 10:28 Uhr

Besoffener Flüchtling verursachte Unfall: Land Salzburg übernimmt die Kosten

„Flüchtlinge“ werden in Österreich nicht nur gut versorgt, sondern sie bekommen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, warme Mahlzeiten ausgehändigt, welche ihnen allerdings nicht immer schmecken, medizinische Versorgung und vieles mehr. Kommen sie über die Grenze sind sie aber nicht nur in einem Wohlfühlstaat, sondern haben offenbar auch Narrenfreiheit. Wie jetzt bekannt wurde, hat ein stark alkoholisierter Asylwerber mit einem gestohlen gemeldeten Fahrrad einen Autounfall mit erheblichem Blechschaden verursacht. Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Diesen musste er aber nicht selbst bezahlen, denn freundlicherweise sprang das Land Salzburg ein.

Kulanzzahlung aus Mitteln der Grundversorgung

Es klingt wie eine Verhöhnung der Österreicher, wenn man die Geschichte im Salzburger Fenster mit dem Titelt "Asylwerber verursachte Unfall: Land übernimmt die Kosten" liest. Demnach hatte der Asylwerber 1,6 Promille Alkohol im Blut als er besoffen Rad fuhr und in Thalgau einen folgenschweren Unfall verschuldete. Noch dazu auf einem als gestohlen gemeldeten Fahrrad. Die Polizei nahm den Vorfall auf und erstattete Anzeige. Doch der Alko-Radler brauchte keine Konsequenzen zu fürchten. Für solche Fälle habe das Land die Möglichkeit geschaffen, Geschädigten auf dem Kulanzweg den entstandenen Sachschaden aus den Mitteln der Grundversorgung zu ersetzen, sagt der Leiter der Grundversorgung beim Land Salzburg, Andreas Eichhorn, gegenüber dem Salzburger Fenster. "Wir brauchen den Unfallbericht und eine Kostenschätzung. Wenn alles nachvollziehbar ist, übernehmen wir die Kosten," so Eichhorn.

Haftungsfrage bei Personenschäden nicht geklärt

Eine Haftpflichtversicherung wäre für das Land unverhältnismäßig teurer, ist Eichhorn überzeugt. Von ihm erfährt man aber auch, dass das Land nur die Kosten von Sachschäden übernimmt. „Bei Personenschäden ist die Haftungsfrage derzeit nicht geregelt. Zum Glück hatten wir das bisher noch nicht“, sagt Eichhorn. Geschädigte könnten sich in einem solchen Fall allerdings an die Opferschutzorganisation Weißer Ring wenden. Na wenigstens etwas. Ob das aber ein wirklicher Trost für ein mögliches Gewaltopfer eines Flüchtlings ist, bleibt zu bezweifeln.

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