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11. Dezember 2015 / 13:30 Uhr

NEOS-Boss Strolz drohen bis zu 37.000 Euro Geldstrafe: Darf jemand mit Vorstrafe Parteiführer sein?

Das Parlamentsjahr geht für die NEOS mit einem Schock zu Ende. Donnerstag hat der Nationalrat – quasi als letzte Handlung des Geschäftsjahres – den Chef der Pinken auf Antrag der Fernmeldebehörde ausgeliefert. Begründung: Weil es keinen politischen Zusammenhang gebe. Das kann ziemlich unangenehme Folgen für die NEOS haben. Wird Strolz im Verfahren nämlich verurteilt und muss er eine Geldstrafe bis zu 37.000 Euro zahlen, stellt sich für ihn die Frage, ob er als vorbestrafter Nationalratsabgeordneter noch im Parlament sitzen kann und ob die Partei ihn noch als Führer akzeptiert. Die Auslieferung an das Gericht könnte also das Ende der Politi-Karriere für Matthias Strolz bedeuten.

Massen-SMS könnte Strolz das Genick brechen

Dass Strolz vom Verfahren der Fernmeldebehörde für Wien, Niederösterreich und das Burgenland betroffen ist, liegt daran, dass die Wiener Landespartei über keine Rechtspersönlichkeit verfügt und der Bundesparteichef sie nach außen vertritt. Anlass für das Verfahren ist eine Massen-SMS vom 11. Oktober mit dem Text:

Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger

Wie Unzensuriert.at bereits einen Tag nach dem Wahlsonntag, dem 12. Oktober, berichtete, waren viele Menschen über die ungebetene Zusendung der Kurznachricht von Beate Meinl-Reisinger verwundert. Sie fragten sich, wie die NEOS-Spitzenkandidatin von Wien zu ihren Nummern gekommen ist. Die Kommunikationsleiterin der NEOS, Kornelia Kopf, sagte damals gegenüber Heute: "Wir haben 27.000 Telefonnummern von der Post gekauft." Es sei eine Wahlerinnerung und keine Wahlempfehlung, die Aktion sei "rechtlich einwandfrei", es gebe keinen Grund zur Aufregung, so Kopf.

Daten nicht für SMS-Versand bestimmt

Die Post sah das freilich anders. Deren Pressesprecher, Michael Homola, sagte gegenüber Unzensuriert.at:

Die Post hat den NEOS Telefonnummern ausschließlich für Markt- und Meinungsforschung übermittelt (Rechtsgrundlage § 46 DSG). Hätten die NEOS angegeben, dass die Daten zum SMS-Versand bestimmt sind, hätte die Post ihnen keine Telefonnummern übergeben.

Jetzt kommt es also zum Verfahren, weil die NEOS einen unsensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten pflegten. Viele, die sich damals über die Kurznachricht von Beate Meinl-Reisinger ärgerten, werden sich über diese Entwicklung freuen. Denn auch Abseits dieser unappetitlichen SMS-Affäre stellt sich gerade in der Vorweihnachtszeit, in der zahllose Bettelbriefe in den Haushalten eintrudeln, oft auch mit persönlicher Anschrift, die Frage, wie die Absender zu Namen und Adressen der Empfänger kommen. Wie Unzensuriert.at kürzlich berichtete, verschickte die Diakonie Flüchtlingshilfe so einen Bettelbrief an eine Frau, die bereits vor fünf Jahren gestorben war. Die Diakonie gab an, die Adresse von einer Agentur gekauft zu haben.

Parlament stellte keinen politischen Zusammenhang fest

Die Medien, wie ORF.at oder der Standard, berichteten übrigens völlig falsch über die Auslieferung von Strolz an die Behörden. Tatsächlich wurde nämlich nicht die Immunität des Nationalratsabgeordneten Matthias Strolz aufgehoben, sondern festgestellt, dass es keinen politischen Zusammenhang in der SMS-Affäre gegeben habe. Weil das natürlich ein völliger Unfug ist – schließlich kann der politische Zusammenhang bei einem Wahlaufruf nicht geleugnet werden – stimmte die FPÖ gegen den Antrag der Fernmeldebehörde, der folgendermaßen lautete:

In Behandlung des Ersuchens des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 27.November 2015 um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Matthias Strolz aufgrund des Verdachts einer Verwaltungsübertretung gemäß §§107 Abs.2 bzw. 109 Abs.3 Z20 TKG wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.Matthias Strolz besteht.

Die Mehrheit im Parlament stellte also keinen politischen Zusammenhang fest, musste daher nicht die Immunität aufheben, weshalb die Fernmeldebehörde das Verfahren gegen Strolz führen kann.

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