Eine regelrechte Strafexpedition der Europäischen Union läuft derzeit gegen den Uhudler-Wein im südlichen Burgenland. Aufgrund einer EU-Sortenverordnung droht diesem „Spezialwein“ aus sogenannten Direktträgertrauben ab 2030 ein völliges Verbot. Es existieren bereits Rodungsbescheide für Weingärten, die mit solchen Direktträgertrauben bepflanzt sind.
Den betroffenen Weinbauern wurde eine Frist bis zum 15. März 2016 gestellt, um selbst eine Entfernung der Rebstöcke vorzunehmen. Passiert das nicht, dann droht eine Ersatzvornahme, in der dann die Behörde im Auftrag der Europäischen Union und auf Kosten der Bauern die Rodung veranlasst.
20 Hektar Uhudler-Weingärten von Rodung bedroht
Aktuell sind 20 der 50 Hektar Uhulder-Weingärten von einer behördlichen Rodung bedroht. Nun hofft man auf die Landespolitik und eine Klassifizierung des Uhudlers als Obstwein. Dann könnte zumindest auf den bisher bestehenden Anbauflächen mit modifizierten Rebsorten weiterhin der Uhudler erzeugt werden. Dass die EU aber vorher die Rodung der alten Weinstöcke fordert, obwohl das Verbot erst 2030 in Kraft tritt, halten die betroffenen Weinbauern für einen typischen Schildbürgerstreich aus Brüssel.
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