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Nach dem Truppenübungsplatz steht nun die Benedek-Kaserne in Bruckneudorf zur Disposition des Innenministeriums für die Asylwerber-Unterbringung.

22. Dezember 2015 / 16:30 Uhr

Verordnungs-Wirrwarr: Sechs Kasernen als Asylquartiere nicht genug

Am Freitag gab das Innenministerium per Verordnung bekannt, dass ab sofort sechs Kasernen in Österreich als Betreuungsstellen für Asylwerber zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um die Türk-Kaserne (Spittal/Drau), die Hensel-Kaserne (Villach), den Fliegerhorst Brumowski (Tulln), die Hessen-Kaserne (Wels), die Kirchner-Kaserne (Graz) und die Benedek-Kaserne (Bruckneudorf).

Aus sechs wurden acht Kasernen

Heute, Dienstag, sorgte das Ministerium mit einer Presseaussendung für Verwirrung, in der zwei zusätzliche Kasernen genannt werden, nämlich die Wallenstein-Kaserne (Götzendorf/Leitha) und die Wintersteller-Kaserne (St. Johann in Tirol). Ministeriums-Sprecher Alexander Marakovits bestätigte diese Diskrepanz gegenüber unzensuriert.at und kündigte eine novellierte Verordnung an, in der auch die beiden zusätzlichen Standorte genannt werden sollen. Warum dieser Verordnungs-Wirrwarr nötig war, konnte er nicht erklären.

FPÖ gegen militärisch genutzte Kasernen als Asylunterkünfte

"Allein diese Planlosigkeit zeigt das Asylchaos in Reinkultur auf", reagierte FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann auf die merkwürdige Vorgehensweise. Das Durchgriffsrecht ist per se ein "feindlicher Akt" der eigenen Bevölkerung gegenüber, den die FPÖ ablehne – "genauso wie die Nutzung von militärisch genutzten Kasernen als Asylunterkünfte. Das ist sicherheitspolitischer Sprengstoff", so Darmann.

Die acht Kasernen wurden im Zusammenwirken des Innen- und des Verteidigungsministeriums mit „Asyl-Koordinator“ Christian Konrad festgelegt. Ob sie tatsächlich in Anspruch genommen werden, hängt vom Erfolg der betroffenen Bundesländer bei der „Herbergssuche“ ab, wie das Innenministerium erklärt:

Die Verordnung ermöglicht es dem Bund, bei Nicht-Erfüllung der vereinbarten Länderquote die Kasernen kurzfristig als Betreuungsstelle für Asylwerber in Betrieb nehmen zu können. Vom Durchgriffsrecht kann die Bundesregierung nur Gebrauch machen, wenn ein Bundesland die Quote im Vormonat nicht zu hundert Prozent erfüllt.

Bruckneudorf weiter am Radar

Für Unbehagen wird die Verordnung wohl insbesonders in der kleinen burgenländischen Gemeinde Bruckneudorf sorgen. Dort sollten bereits Anfang Dezember bis zu 450 Flüchtlinge auf dem Truppenübungsplatz untergebracht werden. Nach massiven Protesten der Bevölkerung, die von den burgenländischen Landesregierungsparteien SPÖ und FPÖ unterstützt wurden, einigte man sich auf die Beherbergung von 100 Flüchtlingen im Gemeindegebiet – das doppelte der an sich vorgesehenen Quote von 1,5 Prozent der Bevölkerung.

Die Verordnung gibt dem Innenministerium nun aber Gelegenheit, anstatt des Truppenübungsplatzes die Benedek-Kaserne als Asyllager heranzuziehen. Der Staat kann also jederzeit wieder Flüchtlinge in die kleine Gemeinde zuweisen – unabhängig davon, wie viele andernorts in Bruckneudorf bereits untergebracht sind.

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