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SPÖ-Minister Hundstorfer kratzen die Privilegien in Tirol einfach nicht.

2. Jänner 2016 / 10:00 Uhr

4.000 Euro Pension für arbeitenden Ex-Politiker: Begrenzungsgesetz wirkungslos

Bei der Beschlussfassung des sogenannten Sonderpensionsbegrenzungsgesetz im Frühjahr 2014 war der zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) voll des Lobes für seine Legistik wider Privilegien und Luxuspensionen. Dass Hundstorfers Gesetz ziemlich zahnlos ist, beweist nun aber der Privilegienfall Bruno Wallnöfer (ÖVP) im Bundesland Tirol. Der ehemalige Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck und langjährige Vorstand des Energieversorgers Tiroler Wasserkraftwerke AG (TIWAG) bezog in den letzten  zehn Jahren offensichtlich auch eine Beamtenpension der Stadt in Höhe von 4.000 Euro – neben seinem Aktivbezug wohlgemerkt. In Summe soll Wallnöfer, wie es in einer Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm heißt, rund 23.000 Euro brutoo im Monat kassieren.

Für solche Sonderkonstruktionen in den Bundesländern sieht das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz Hundstorfers aber offensichtlich keine Regelungen vor, um die Privilegienwirtschaft einzudämmen. In der Anfragebeantwortung verweist der rote Sozialminister lieber wortreich auf seine Unzuständigkeit und ein vorausgesetztes Wohlverhalten des Landes Tirols:

Hinsichtlich dieser Causa muss ich darauf hinweisen, dass der geschildert Sachverhalt nicht die Zuständigkeit meines Ressorts betrifft und mir somit dazu auch keine näheren Informationen vorliegen. Der angeführte Sachverhalt hat keinen direkten Bezug zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz: Eine Regelung über die Höchstzahl der Bezüge und Ruhebezüge hat das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bereits vor dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz enthalten.

Gesetzliche Regelungen betreffend die Beamtenpension der Stadt Innsbruck fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landes. Ebenso betrifft die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern nicht den Wirkungsbereich meines Ressorts bzw. stellen Bezüge von Vorstandsmitgliedern als Aktivbezug keine Sonderpension dar. Ein Bezug zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wäre erst dann gegeben, wenn in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand eine Zusatzpension in der Form einer direkten Leistungszusage vereinbart wäre. Im Rahmen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes hat der Bund den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, für hohe Pensionen bei Rechtsträgern im Landesbereich, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, erhöhte Sicherungsbeiträge vorzusehen.

Hundstorfer war auch bei Causa Mader untätig geblieben

Offensichtlich schont der SPÖ-Sozialminister die Parteigänger des Koalitionspartners ÖVP und hofft auf umgekehrte Solidarität, sollte es einmal einen roten Genossen erwischen. Diese Haltung wurde von Hundstorfer auch bereits bei der Causa Helmut Mader, ebenfalls im Umfeld der Tiroler Volkspartei, eingenommen, wo ebenfalls auf die ministerielle Unzuständigkeit bei derartigen Privilegienfällen hingewiesen wurde. Treppenwitz am Rande: Der mittlerweile aus der ÖVP ausgetretene ehemalige Landtagspräsident kommt ebenfalls aus der TIWAG und ist wegen einer besonderen Wohnraumnutzung in die Kritik der Öffentlichkeit gekommen. 

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