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Die Polizei darf Fälle von Ausländerkriminalität nicht an Medien weitergeben.

15. Jänner 2016 / 14:03 Uhr

NRW-Innenminister Jäger widerlegt: Erlass beschränkt Polizei-Kommunikation über ausländische Täter massiv

„Lügenpresse“ vernimmt man in den letzten Monaten immer wieder von Großveranstaltungen, Demos oder aus den sozialen Netzwerken. Gerade wenn es um die Berichterstattung rund um Ausländerkriminalität geht, hält sich sowohl hierzulande als auch in Deutschland die Presse entweder nobel zurück oder beschönigt auch noch die unglaublichen Zwischenfälle. Der Stein des Anstoßes liegt aber oftmals nicht nur bei der Presse, sondern auch bei der Polizei, welche Meldungen über Kriminalität nicht veröffentlicht.  

In Nordrhein-Westfalen, wo sich mit Köln das Zentrum der unzähligen Sex-Attacken auf Frauen befindet, geriet die Polizei wegen des Vertuschens der Vorfälle in die Kritik. Eine Kritik, der sich auch Innenminister Ralf Jäger anschloss. Aus seinem Ministerium habe es keine Anweisung an die Kölner Polizei gegeben, öffentlich die Herkunft oder den Status von Tatverdächtigen oder Störern zu verschweigen, wird Jäger in der FAZ zitiert.

Keine Anweisung sondern Erlass!

Dass eine solche Anweisung zur Zensur gar nicht nötig ist, wurde vom Innenministerium nicht erwähnt. Es gibt nämlich sogar einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2008. Der Titel: „Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen“

Dort heißt es etwa:

3. Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.

6. Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.

Der Erlass stammt aus der Amstzeit von Jägers Vorgänger Ingo Wolf (FDP). Jäger behielt ihn jedoch seit seinem Amtsantritt 2010 in Geltung.

Polizist bricht Schweigen

Abgestritten wird die Vertuschung auch in anderen deutschen Bundesländern. Erst unlängst sorgte die Bild-Zeitung für Aufsehen, indem sie einen hochrangingen Polizeibeamten aus Frankfurt (Hessen) zitierte. Dieser behauptete, dass Berichte über Ausländerkriminalität erst gar nicht an die Medien weitergegeben werden sollten:

Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung (für Asylwerber, Anm.) gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite. Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.

Das Innenministerium reagierte prompt auf diese Vorwürfe und versuchte zu beschwichtigen: "Das Innenministerium hat die Pressestellen der Polizeipräsidien nicht angewiesen, Straftaten, die von Flüchtlingen in Hessen begangen wurden, der Presse vorzuenthalten", so  der Sprecher des von der CDU geführten Ministeriums, Michael Schaich.

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