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Für den Antisemitismus-Vorwurf gegenüber FPÖ-Poltiker Krauss wurde Rudolf Schicker (SPÖ) – nicht rechtskräftig – verurteilt.

23. Jänner 2016 / 12:24 Uhr

“Üble Nachrede”: Roter Ex-Klubchef Schicker in Wien verurteilt

Mit "übler Nachrede" macht man sich in Wien und bei Richtern nicht beliebt. Das bekam jetzt der frühere Chef des SPÖ-Rathausklubs in Wien, Rudolf Schicker, zu spüren. Er wurde am Freitagnachmittag zu einer "nicht rechtskräftigen teilbedingten Geldstrafe" verurteilt. Der SPÖ-Mann bat um Bedenkzeit, ob er das Urteil annimmt oder Rechtsmittel einlegen wird. Schicker hatte in einer Aussendung dem FPÖ-Politiker Maximilian Krauss Antisemitismus vorgeworfen. Dieser klagte und gewann.

Pressemitteilung wurde Schicker zum Verhängnis

Anlass für den Gerichtstermin im Wiener Landesgericht war eine Pressemitteilung vom 28. September 2014. In dieser ging es vor allem um den Wiener SPÖ-Gemeinderatsabgeordneten Omar Al-Rawi, den die FPÖ zuvor zum Rücktritt aufgefordert hatte. Schicker – damals noch Chef der roten Rathaus-Riege – ließ dem damaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus ausrichten, dass die SPÖ selbst entscheide, wen sie ins Rennen schicke. In dieser Aussendung warf Schicker aber auch dem FPÖ-Politiker Krauss Antisemitismus vor, wörtlich schrieb er:

Wer von der SPÖ mit einem Gemeinderats-Mandat bedacht wird, entscheiden immer noch wir, Herr Gudenus. Das machten Sie mit Maximilian Krauss ja auch, den Sie bereits in der Rolle des Vizepräsidenten des Stadtschulrates gesehen haben. Dass er für diese Funktion abgelehnt wurde, ist nicht verwunderlich. Mit antisemitischen Aussagen macht man sich halt generell und insbesondere in Wien keine Freunde, Herr Gudenus.

Grammatik-Trick ging in die Hose

Gegenüber Richter Thomas Spreitzer machte Schicker im Prozess nun geltend, dass er mit den "Aussagen" nicht Krauss, sondern Gudenus gemeint habe. In dessen Familie seien antisemitische Äußerungen nämlich bereits vorgekommen, versicherte Schicker, der auf "nicht schuldig" plädierte. Auch grammatikalisch gehe aus dem betreffenden Satz klar hervor, dass er den blauen Klubobmann angesprochen habe, befand der beklagte Ex-Politiker.

Grammatik ist wohl nicht die Stärke des Ex-Rathausklubchefs der SPÖ und früheren Verkehrsstadtrat. Das sah der Richter wohl auch so, der argumentierte: "Die Aussagen sind nur so zu verstehen, dass Sie sich auf den Herrn Krauss beziehen." Dieser sei jedoch bisher nicht durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. Schicker habe beabsichtigt, Krauss in ein "bestimmtes politisches Licht" zu rücken.

Bisher durch Immunität geschützt

Grammatikalisches Unwissen schützt also vor Strafe nicht. Daher fasste Rudolf Schicker eine Geldstrafe im Ausmaß von 40 Tagsätzen zu je 150 Euro aus – also insgesamt 6.000 Euro. 1.500 Euro wurden unbedingt verhängt, der Rest bedingt nachgesehen. Dass der Prozess erst jetzt stattfindet, liegt daran, dass er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Wiener Landtag durch die Immunität geschützt war.

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