Das stand dann zum Thema "Unvereinbarkeitsregeln" im Protokoll:
Es wird im Zusammenhang mit dem zukünftigen Nationalratsmandat von GRAF über die Arbeitskapazität und den politische Eindruck den eine Ausübung des Mandates sowie die Innehabung der Prokura bei ARC haben würde diskutiert.
Es wird sich darauf geeinigt, dass trotz des Verlustes für ARC bei einem Ausscheiden von GRAF, das Mandat im Nationalrat nicht als Nebenbeschäftigung genehmigt werden soll. GRAF muss sich für den Verbleib als Prokurist bei ARC oder die Annahme des Nationalratsmandates entscheiden. Die Geschäftsführung wird ehest möglich ein Gespräch mit GRAF führen.
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