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8. Feber 2016 / 13:00 Uhr

Parlamentarier üben vernichtende Kritik an EU-Informationspolitik zum TTIP-Abkommen

Im Schatten der anhaltenden Völkerwanderung nach Europa gehen die Geheimverhandlungen der EU über das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA hinter verschlossenen Türen weiter. Unbeeindruckt von Bürgerprotesten hoffen die Protagonisten, die Verhandlungen noch in diesem Jahr abzuschließen. Eine Pseudo-Informationsmöglichkeit über Vertragsinhalte wird seit kurzem den Mandataren nationaler Parlamente zur Verfügung gestellt. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden dazu spezielle Lesesäle in den jeweiligen Wirtschaftsministerien eingerichtet.

Parlamentarier bezeichnen Lesesäle als Farce und Augenauswischerei

Erste Informationen, wie die geheuchelte Transparenz gehandhabt und seriöse Information verhindert wird, liegen jetzt von Parlamentariern aus Deutschland und Österreich vor. Die Regeln sind streng. Im Prinzip ist alles verboten, das ein analytisches Durcharbeiten der auf Englisch verfassten Texte ermöglichen würde. Nichts an inhaltlichen Informationen darf nach außen getragen werden.

Der deutsche Abgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) berichtet, dass Handys und Taschen abgegeben werden müssen und keine Mitschriften, lediglich Notizen, aber keine wörtlichen Zitate, gemacht werden dürfen. Für drei Abgeordnete im Saal steht nur eine Dolmetscherin zur Übersetzung der handelsrechtlichen Texte zur Verfügung. Zudem würden sich die angebotenen Texte nur mit Nebenaspekten des Abkommens beschäftigen. Über die Themenbereiche private Schiedsgerichte und öffentliche Aufträge konnte er sich nicht vollständig informieren, da die Anhänge zu den jeweiligen Kapiteln nicht zur Verfügung standen, aber wesentlich wären. Für ihn sei „die ganze Sache eine Farce“, so der Mandatar.

Ins gleiche Horn stößt sein österreichischer Kollege Robert Lugar (Team Stronach) und bezeichnet das Prozedere ähnlich wie sein deutscher Amtskollege als „Augenauswischerei“. Wie in Deutschland haben nur Abgeordnete, jedoch nicht Mitarbeiter wie Wirtschaftjuristen Zutritt zum Lesesaal. Doch noch schlimmer als in der Bundesrepublik: Es steht kein Dolmetscher zur Übersetzung der wirtschaftsjuristischen Texte Verfügung und ein eigener Übersetzer wird auch nicht zugelassen. Den Hinweis des Ministeriums, dass die Übersetzung der endgültig ausverhandelten Texte erst nach Abschluss der Verhandlungen erfolge, bezeichnet Lugar angesichts der Tatsache, dass Deutsch eine der Hauptsprachen der EU ist, als blanken Hohn.

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