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Die Initiatoren der Petition “Dampfen – sag ja zur Freiheit!” mit Norbert Hofer (links)

22. Feber 2016 / 17:03 Uhr

Tabakgesetz: E-Dampfer bringen Petition gegen Knebelungsgesetz ein

Nachdem Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) mit ihrem Feldzug gegen die herkömmliche Rauchware  – Stichwort: Absolutes Rauchverbot – bereits die Trafikanten und viele Wirte an den Rand der Existenz gebracht hat, sind jetzt die E-Dampfer dran. Diese wollen sich das allerdings nicht gefallen lassen, und machen gegen das neue Tabakgesetz mobil. Unterstützt werden sie dabei von FPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Abgeordneten Peter Wurm und vom Dritten Nationalratspräsidenten und FPÖ-Bundespräsidentenkandidaten Norbert Hofer, dem die Initiatoren die 1.400 gesammelten Unterschriften überreichten.

Mit einer Petition, die sich gegen das zukünftige Knebelgesetz wendet, wollen sie nun auch auf parlamentarischer Ebene die Regierungsvorlage aus dem Gesundheitsministerium bekämpfen:

ln Zukunft soll der Versandhandel von elektrischen Zigaretten samt Zubehör an Verbraucher verboten werden. Dies würde eine erhebliche Beschneidung der österreichischen Händlerschaft darstellen, da anderen Händlern in der EU keine vergleichbare Regelung auferlegt wird, was dem Recht auf freien Handel und Warenverkehr innerhalb der EU widerspricht.

Laut der geplanten Gesetzesänderung müssen Händler für jedes Produkt eine Liste mit Inhaltsstoffen, Emissionswerten und „Informationen über weitere Emissionswerte" erstellen ohne einer entsprechenden Norm. Außerdem muss für jedes neue Produkt um eine Zulassung angesucht werden, was bei über 1.000 Artikeln, welche von rund 75 Händlern verkauft werden, einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde und dessen Kosten von den Händlern getragen werden müssten. Ein gravierender Eingriff stellt die Meldefrist für die Erteilung der Zulassung dar, denn neue Produkte dürften erst nach einer sechs Monate langen Frist, innerhalb dieser die Produkte schon veraltet sind, in Verkehr gebracht werden. Im internationalen – nicht nur EU-weiten – Warenverkehr wäre dies eine mehr als nur grobe Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung. Laut Gesetzesentwurf soll diese Zulassung über das österreichische Gesundheitsministerium erfolgen.

E-Dampfer: E-Zigaretten sind nicht gesundheitsschädlich

Neben den massiven Einschränkungen im Handelsverkehr haben die E-Dampfer auch noch ein weiteres Argument, das sie auf ihrer Seite sehen, – E-Zigaretten sind im Unterschied zu normaler Rauchware nicht gesundheitsschädigend:

Was gänzlich außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass sämtliche wissenschaftlich relevanten Studien und Forschungen eine um 95% (!) geringere Belastung durch die E-Zigarette gegenüber den herkömmlichen Tabakrauchwaren belegen. Das britische Gesundheitsministerium (Abteilung Public Health) empfiehlt deshalb auch klar und unmissverständlich, dass die E-Zigarette nicht mit herkömmlichen Tabakwaren verglichen werden kann. Ebenso wird dies auch durch ein jüngstes Urteil eines französischen Gerichtes festgehalten. Schon aus diesem Grund ist die geplante Zuordnung der E-Zigarette als „verwandtes Produkt" zur den Tabakwaren unzulässig und abzulehnen – und noch viel mehr, die weitaus rigorosere Behandlung der E-Zigarette durch den österreichischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der TPD2-Richtlinie.

Unterstützen kann  man das Anliegen der E-Dampfer auf der Homepage des österreichischen Parlaments unter diesem Link.

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