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23. Feber 2016 / 17:20 Uhr

Schweiz stimmt über automatische Ausweisung krimineller Ausländer ab

Am 28. Februar sind die Schweizer ein weiteres Mal zu einer Volksabstimmung aufgerufen. Was für den Österreicher ein exotisches Einzelerlebnis mit absolutem Seltenheitswert ist, ist für die Schweiz Normalität. Seit 1945 gab es in Österreich gezählte zwei Volksabstimmungen. 1978 wurde über die Nutzung der Kernenergie abgestimmt und 1994 über den Beitritt zur Europäischen Union.

Initiative der Schweizerischen Volkspartei

Am nächsten Sonntag dürfen die Schweizer also darüber entscheiden, ob künftig Personen, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, bei schweren Straftaten bzw. auch Wiederholungstäter unabhängig vom Strafmaß automatisch abgeschoben werden sollen. "Verständnisvolle Richter" könnten dann nicht mehr ihre schützende Hand über schwarze Zuwandererschafe halten. Zu den schweren Delikten würde Mord und Totschlag, Drogenhandel, sexuelle Nötigung und Sozialmissbrauch zählen. Ebenfalls auszuweisen wären Wiederholungstäter bei leichteren Straftaten – darunter einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Drohungen gegen Beamte. Von dieser Bestimmung sollen auch in der Schweiz geborene Nachkommen von Zuwanderern, die noch nicht Schweizer Staatsbürger sind, erfasst werden. Es wäre das härteste Ausländergesetz Europas und die Chancen stehen gut.

Die Initiative zu dieser Volksabstimmung ging von der stimmenstärksten Partei des Landes aus, der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie argumentiert, dass die Zahl der verurteilten ausländischen Straftäter seit Mitte der 1980er Jahre von jährlich 14.000 auf 57.000 gestiegen sei. Dem gegenüber stünden lediglich 42.000 verurteilte Schweizer Staatsbürger.

Gegner versuchen zu relativieren

Widerstand kommt von den Mainstream-Medien und den anderen Parteien des Landes. Die Argumente reichen von einem Verstoß gegen europäische Rechtsgrundsätze bis dazu, dass ein positiver Volksentscheid nicht mit dem bisher geltenden Konzept der Schweizerischen Demokratie vereinbar wäre. Aber auch die Relativierung darf nicht fehlen. So rechnen die Gegner vor, dass ein großer Teil der Straftaten von „Kriminaltouristen“ verübt worden wäre. Von den 57.000 Straftätern hätten „nur“ 24.000 in der Schweiz gewohnt. Daher sei die SVP-Initiative "nichts anderes als eine Scheinlösung mit gravierenden Nebenwirkungen".

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