Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

19. September 2010 / 13:04 Uhr

EU-Tierversuchsregelung: Mehr Leid an weniger Tieren

Obwohl es zu Tierversuchen Alternativen gibt, werden diese in Österreich kaum eingesetzt. Laut Wissenschaftsministerin Karl steht für die Forschung auf diesem Gebiet fast kein Geld zur Verfügung. Dafür hat das Europäische Parlament (BIld) EU-Parlamentin Straßburg einen nächsten Schritt gesetzt: Nach langem Feilschen wurden weitere Einschränkungen von Tierversuchen beschlossen. Ziel ist es, die Anzahl von Versuchstieren zu verringern.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Wissenschaftsministerin Beatrix Karl eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf einen Tag vor dem Beschluss beantwortete, ohne die von der EU geplanten Schritte zu erwähnen. Offenbar hielt es die Ministerin nicht für notwendig, sich auch im internationalen Umfeld zu informieren.

Kaum Geld für Alternativen in Österreich

Karl erklärte in der Beantwortung, dass ihrem Ressort jährlich nur 50.000 Euro zur Erforschung von Tierversuchsersatzmethoden zur Verfügung stehen. Ein lächerlich geringer Betrag, wenn man bedenkt, wie teuer neue Entwicklungen im Bereich der Forschung sind. Lösungsansätze für eine Reduktion der Tierversuche hat sie keine.

BildAuch der neue EU-Kompromiss stellt keine wirkliche Lösung dar. Zukünftig werden Regierungen verpflichtet, das Wohlergehen der Tiere bei wissenschaftlichen Experimenten zu überprüfen, indem die Folgen jedes Versuchs bewertet werden müssen. Hierdurch sollen alternative Methoden gefördert werden. Der neue Grundsatz lautet "Vermeidung, Verminderung und Verbesserung". Auch wurde abermals festgehalten, dass Tierversuche nur noch erlaubt sind, wenn es keine effizienten Alternativmethoden gibt. Tödliche Versuche dürfen nur noch genehmigt werden, wenn sie mit den geringst möglichen Schmerzen und Ängsten verbunden sind und dennoch verwertbare Ergebnisse erzielt werden können.

Jedoch werden Tierversuche auch weiterhin für die Grundlagenforschung, für die Verhütung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen, Tieren oder Pflanzen, für die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, für den Artenschutz, für die Ausbildung an Hochschulen sowie für forensische Untersuchungen gestattet.

[adsense:468×60:9459532571]

Durch Ausnahmeklauseln ist es den nationalen Regierungen sogar möglich, in Notsituationen von den Vorgaben der Richtlinie abzuweichen. Das dürfe allerdings nur in wissenschaftlich berechtigten Fällen und nach der Unterrichtung der Kommission erfolgen.

Wie wird das Leid der Tiere festgestellt?

Um der Richtlinie zu entsprechen und nicht zukünftig mehr Versuchstiere zu verwenden, können jene Tiere wieder verwendet werden, denen "geringes" oder "mittleres" Leid zugefügt wurde. Voraussetzung hierfür ist zwar eine Überprüfung durch einen Tierarzt, dies erscheint jedoch sinnlos, da das eigentliche "Leid" zum Zeitpunkt der Untersuchung vorbei ist und sich das Tier meist erholt hat. Außerdem ist fraglich, was mit den Tieren, denen "starkes" Leid angetan wurde, im Anschluss passiert. Zumal sie nicht nochmals für Tierversuche verwendet werden dürfen, werden sie zumeist getötet, da sie keinen Nutzen mehr erfüllen. Und auch wenn zukünftig mehr Inspektionen und Kontrollen vorgesehen sind, so ist eine Reduktion des verursachten Tierleids nur dann möglich, wenn endlich vermehrt im Bereich der Alternativen zu Tierversuchen geforscht wird und effektive Möglichkeiten entwickelt werden.

Nach der Zustimmung am 7. September 2010 tritt diese Richtlinie in zwei Jahren auch in Österreich in Kraft.

Fotos: Privat / Linda Bartlett
 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

17.

Apr

20:57 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link