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2. März 2016 / 11:22 Uhr

Verkehrte Welt: Polizisten werden kriminalisiert, den Täter lässt man laufen

Im Wiener Straflandesgericht wurde am Dienstag ein Fall von angeblicher Polizeigewalt verhandelt. Auf der Anklagebank ein Polizist, der zum Eigenschutz und Schutz seines Kollegen einen mutmaßlichen Taschendieb zu Boden gerissen hat. Die Staatsanwaltschaft brachte den Vorfall zur Anklage, da man dort überzeugt ist, dass der Polizist eine Verletzung des Mannes zumindest in Kauf genommen habe.

Amtshandlung auf Video

Die Amtshandlung datiert aus dem letzten Jahr. Unweit des Pratersterns in Wien-Leopoldstadt wurde ein mutmaßlicher Dieb von zwei Polizisten festgenommen und an den Händen gefesselt. Auf einem Video ist zu sehen, dass der Delinquent kurz darauf von einem der Polizisten zu Boden gerissen wird und mit dem Kopf auf dem Boden aufschlägt.

Das Video stammt von einem Anrainer, der die Aufnahme dem linkslastigen Druckwerk Falter zuspielte. Dort skandalisierte man den Vorfall nur allzu gerne, was für die Polizisten zur Konsequenz hatte, dass sie in den Innendienst versetzt und sowohl disziplinarrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt wurden.

Freispruch im Zweifel – Staatsanwalt beruft

Der angeklagte Polizeibeamte schildert den Vorfall so, dass sich der Festgenommene unkooperativ verhalten habe. Als dieser kurz frei kam, sah er die Gefahr, dass der mutmaßliche Dieb auf seinen Kollegen losgehen wollte. Zu dessen Schutz habe er den Mann „zu schnell“, wie er einräumt, zu Boden gerissen. Verletzen wollte er ihn aber nicht. Sein Kollege, gegen den das Verfahren bereits eingestellt wurde, bestätigt diese Aussage bei der Verhandlung. Das angebliche Opfer war zur Verhandlung nicht erschienen.

Der ORF mutmaßt in seinem Prozessbericht, dass sich der Mann, der bereits einen Tag nach dem Vorfall erneut bei einer Straftat erwischt wurde, mittlerweile nach Deutschland abgesetzt habe. Die Kronen Zeitung ergänzte in ihrer Printausgabe vom 2. März 2016, dass beim Täter, der nach seinem gescheiterten Einbruchsversuch in ein Auto in Wiener Neustadt wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, keine Verletzungen im Gesicht wahrgenommen wurden.

Da für den Richter auf dem Video weder die Version der Polizisten noch jene der Staatsanwaltschaft eindeutig zu erkennen war, sprach er den Angeklagten im Zweifel vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung frei. Der Staatsanwalt will den Beamten aber weiter verfolgen und legte Berufung gegen das Urteil ein.

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