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2. März 2016 / 07:30 Uhr

Urteil im Fall Bakary J.: Gericht lehnt Schmerzengeld- und Pensionsforderungen ab

Nun ist es fix – zumindest in erster Instanz: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat die Klage des Gambiers Bakary Jassey (alias Baidjanko M. alias Faiteh B.) und seiner Angehörigen auf insgesamt 275.218 Euro Schmerzengeld plus eine monatlich Pension von 1.000 Euro abgewiesen. Nach der zugehörigen Verhandlung am 26. November 2015 erging das schriftliche Urteil nun per 29. Februar 2016. Das angebliche Prügelopfer hat nun vier Wochen Zeit für eine allfällige Berufung.

“Keine unfallkausalen Dauerfolgen”

Die bereits in der Verhandlung souverän agierende Richterin Julia Kömürcü-Spielbüchler argumentierte in ihrem Urteil auf 18 Seiten sehr schlüssig, warum dem mehrfach vorbestraften Gambier keinerlei weitere Schmerzen- oder Schadenersatzzahlungen mehr zustehen. Wohl habe er laut unfallchirurgischem Gutachten 4 Tage starke Schmerzen, 11 Tage mittelstarke Schmerzen und 39 Tage leichte Schmerzen erlitten, wobei alle der (von den angeblichen “Folterpolizisten” bis heute bestrittenen) erlittenen Prügelverletzungen “folgenlos ausgeheilt” sind und “keine unfallkausalen Dauerfolgen” oder “unfallkausale Spätfolgen” bestünden.

Keine erkennbare Berufsausübung

Auch die von Jassey angeführte “Berufsunfähigkeit” hinsichtlich einer “abstrakten Rente” von monatlich 1.000 Euro wurde von der Richterin mangels Substrat vollinhaltlich abgewiesen. Es sei weder eine Berufsausbildung vorhanden (der Gambier hatte im Gefängnis, wo er wegen Drogenhandels saß, als Tischler-Gehilfe gearbeitet, danach aber keinerlei Ambitionen gesetzt, in diesem Beruf einen Abschluss zu erreichen), noch habe es ernsthafte Ambitionen in Richtung anderer Arbeit gegeben. Einen Portier-Job bei der Flüchtlings-Helferin Ute Bock habe er “aus Angst vor denen, die da kommen”, angeblich nicht ausüben können.

Eine tatsächlich vorhandene, degenerative und möglicherweise leicht schmerzhafte Verformung der Halswirbel sei laut Gutachten jedenfalls nicht auf die angeblichen Folterverletzungen zurückzuführen und somit kein Grund für Schadenersatz.

Jasseys Ex-Frau verrechnet Psychotherapie-Kosten

Ähnlich lautete die Begründung bei der Abweisung vorgeblich entstandener Psychotherapiekosten für Jasseys Ex-Frau Michaela. Deren psychische Störungen seien nicht mit dem Abschiebe-Vorfall vom 7. April 2006 (angebliche Folter durch drei Wiener Wega-Beamte nach vereitelter Abschiebung Jasseys) in Zusammenhang zu bringen.

Eine finale Entscheidung über die diversen Gutachter-Kosten behielt sich die Richterin bis zur Rechtskraft des Urteils vor, wobei Jassey , der erst 2013/14 in drei Tranchen 110.000 Euro von der Republik erhalten hatte, ja bereits bei der Verhandlung Verfahrenshilfe wegen “Mittellosigkeit” zugestanden worden war. Das heißt, Verfahrens- und Anwalts-Kosten für Anwalt Nikolaus Rast blecht der Steuerzahler – und das wohl nicht zu knapp.

Dubiose 110.000 Euro-Zahlung wird “legalisiert”

Was den bis heute weder in seiner Höhe noch in seiner Herkunft schlüssig definierten Betrag von 110.000 Euro betrifft, den das Innenministerium dem Gambier ohne Nachweis irgendwelcher Ansprüche bezahlte, fällte die Richterin allerdings ein folgenschweres Urteil: Sie gestand Jassey aufgrund dessen erlittener Verletzungen und Schmerzen eine Entschädigung von 100.000 Euro rückwirkend zu, mit dem “alle Kosten” (welche?) abgedeckt seien. Jassey selbst hat bisher lediglich 3,718 Euro tatsächlicher Therapiekosten abrechnen können, das erhaltene Geld sei “ausgegeben” und sowieso “Privatsache”.

Drei Ex-Polizisten existenziell bedroht

Eine schlimme Entscheidung also für den Steuerzahler, der die 110.000 Euro nun also richterlich sanktioniert bezahlen darf. Eine noch schlimmere Entscheidung aber für die drei “Folterpolizisten”, deren Wiederaufnahmeantrag des umstrittenen Verfahrens ja – wie berichtet – bereits am 26. November 2015 vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz abgeschmettert wurde.

Die Republik Österreich wird nun versuchen, sich nun den vollen Betrag von ihren ehemailgen Mitarbeitern im Regressweg zu holen. Für die bis zu diesem zweifelhaften Verfahren unbescholtenen und hochdekorierten Beamten, einer davon sechsfacher Vater, ein harter Schlag, der sie zusätzlich zur beruflichen und privaten Isolation nun auch existenziell hart trifft.

Polizisten-Anwältin gibt nicht auf

Die streitbare Anwältin der drei, Maria Zehetbauer, gibt aber nicht auf: Sie will, was die Höhe dieses Betrages betrifft, diese in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren entsprechend bekämpfen oder – sollte wider Erwarten kein Rechtsmittel erhoben werden – im nachfolgenden Regressverfahren entsprechend bekämpfen.

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