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Deutsche Verfassungsrichter wollen sich nicht mit Merkels “Flüchtlingspolitik” auseinandersetzen

6. März 2016 / 13:34 Uhr

Willkür: Deutsche Verfassungsrichter wollen Beschwerde gegen Merkels Flüchtlingspolitik nicht bearbeiten

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern knapp drei Wochen nach Einlangen begründungslos zurückgewiesen. Für den Beschwerdeführer ist diese Vorgehensweise nicht gerechtfertigt.

Schachtschneider: Beschwerde hatte „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“

Verfahrensbevollmächtigter der Initiative ist der bekannte Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der in einem Interview mit sezession.de aus seiner Enttäuschung kein Hehl macht. Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, diene zur Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden, erklärt Schachtschneider die Gesetzeslage. Sie diene aber nicht der Abwehr von wohl begründeten Beschwerden. "Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden", führt er weiter aus.

Die Verfassungsbeschwerde hätte dem Gericht ermöglicht, die rechtlichen Grundsatzfragen der als Flüchtlingsschutz ausgegebenen Masseneinwanderung zu klären, insbesondere die Frage, ob Deutschland handeln darf, als sei es ein Einwanderungsland, und ob die Bundesregierung aus vermeintlichen Gründen der Humanität durch Verfassung und Gesetz geregelte Rechtsprinzipien überspielen darf, begründet der Rechtsgelehrte die seiner Ansicht nach sehr wohl verfassungsrechtliche Bedeutung der Beschwerde.

"Jetzt ist der Bürger gefordert"

"Das Gericht hat kurzen Prozess gemacht und sich damit aus der schwierigsten Frage der Politik herausgehalten, die Deutschland seit der Wiedervereinigung hatte und weiter hat", stellt Schachtschneider fest. Für ihn gibt es aber keine Politik, die nicht durch das Recht begrenzt ist, die Flüchtlingspolitik also durch fundamentale Prinzipien der Rechtsordnung. Auf deren Verwirklichung habe jeder Bürger ein Grundrecht.

Jedenfalls habe er das Nötige so gut wie möglich getan und er denke, dass die Verfassungsbeschwerde ein Dokument von historischer Bedeutung sei. Das Bundesverfassungsgericht habe sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert, daher seien jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.

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