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Passanten riefen die Polizei, als der Asylwerber aus Aserbaidschan die Verglasungen bei der Bushaltestelle mit einem Stein demolierte.

14. März 2016 / 17:48 Uhr

Asylwerber verwüstet Bushaltestelle: Nach Anzeige auf freiem Fuß schlägt er erneut zu

Mehrere tausend Euro Schaden soll ein 29-jähriger Asylwerber aus Aserbaidschan in St. Johann im Pongau angerichtet haben. Laut Salzburger Nachrichten (SN) schlug der Mann so lange mit einem Stein gegen die Verglasungen einer Bushaltestelle, bis diese zerbrachen. Bei seiner Festnahme kündigte der Täter an, bis zu seiner Abschiebung weitere Sachbeschädigungen zu planen. Das hat man bei der Polizei wohl nicht ganz ernst genommen, weshalb man ihn auf freiem Fuß anzeigte. Gleich darauf schlug der Asylwerber erneut zu: Am Bahnhof in St. Johann zertrümmerte er die Verglasung der Rauchernische am Bahnsteig.

Besoffener Flüchtling verursachte Unfall mit gestohlenem Fahrrad

Jetzt erst ordnete die Staatsanwaltschaft Salzburg die Einlieferung des Asylwerbers in die Justizanstalt Puch-Ursein an, so die SN. Eines ist aber jetzt schon amtlich: Den beträchtlichen Sachschaden wird der Mann nicht bezahlen müssen. Für solche Zwecke gibt es in Salzburg ein eigenes Budget, wie Unzensuriert.at seit dem Fall eines Asylwerbers, der betrunken mit einem gestohlenen Fahrrad fuhr und einen Autounfall mit erheblichem Blechschaden verursachte, weiß.

Steuerzahler übernehmen Kosten

Den dabei entstandenen Sachschaden von mehreren tausend Euro zahlte freundlicherweise das Land Salzburg. Für solche Fälle hat das Land die Möglichkeit geschaffen, Geschädigten auf dem Kulanzweg den entstandenen Sachschaden aus den Mitteln der Grundversorgung zu ersetzen. Das bedeutet, dass die Steuerzahler wieder die Kosten übernehmen dürfen.

Auch bei dem Asylberber aus Aserbaidschan, der eine Spur der Verwüstung hinterließ und finanziell nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wird das wohl so sein. Es wird sich bei den Flüchtlingen schnell herumsprechen, dass sie in Österreich nicht nur mit einem Wohlfühlstaat rechnen können, sondern auch damit, dass sie hierzulande praktisch Narrenfreiheit genießen, wenn sie Unfälle verursachen oder Sachbeschädigungen anrichten.

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