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Monopolverwaltung möchte keine selbstgedrehten Zigaretten mehr.

7. April 2016 / 16:18 Uhr

Monopolverwaltung: Werden bald selbstgedrehte Zigaretten verboten?

Offensichtlich macht sich in Österreicheine gewisse Schildbürgerschaft in den diversen Ministerien und öffentlichen Institutionen breit. Jüngstes Beispiel ist die staatliche Monopolverwaltung (MVG), ein 100 Prozent-Tochterunternehmen im Eigentum des Bundesministeriums für Finanzen. Eine Trafikantin in Wien wollte einen sogenannten Stopfautomaten aufstellen, damit Kunden, die bei ihr Tabak und Zigarettenhülsen kaufen, dort auch gleich ihre Selbstdreher gratis herstellen können. Dies stößt nun der Monopolverwaltung sauer auf, die anscheinend ausschließlich hochpreisige Industriezigaretten in der Trafik sehen möchte. Folgenden Brief erhielt die Dame unlängst aus der Porzellangasse, dem Hauptquartier der MVG:

Sehr geehrte Frau…..!

Ich komme zurück auf unsere Besprechung vom 15.2.2016, in der wir die Frage der Aufstellung eines Stopfautomaten besprochen haben. Dabei habe ich Ihnen mitgeteilt, dass dieses Vorhaben laut Information des Bundesministeriums für Finanzen rechtlich nicht zulässig ist.

In Ergänzung dazu kann ich Ihnen heute mitteilen, dass auch die Dienstleistung der Zurverfügungstellung eines Stopfautomaten in ihren Räumen als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist. Die fertigen Produkte wären als Zigaretten zu versteuern.

Zu ihrem Schreiben ist zu sagen, dass im Tabakmonopolgesetz das Instrument der Nichtuntersagung als Teil eines Genehmigungs- oder Anmeldeverfahrens nicht vorgesehen ist.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung darf ich nochmals daran erinnern, dass Anstrengungen Zigaretten letztlich deutlich günstiger anzubieten weder den Zielen des Berufstandes noch der Finanz- bzw. Gesundheitspolitik entsprechen.

Wie schon in unserem persönlichen Gespräch anerkenne ich ganz klar ihr unternehmerisches Engagement und bedaure Ihnen weiterhin keine positive Antwort zum Projekt zukommen lassen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Hofer

Bald Verbot für Selbstdreher durch Finanzverwaltung?

Dies klingt nach Schildbürgerstreich, denn das Tabaksteuergesetz sieht ohnehin den für den Stopftabak vorgesehenen Steuersatz vor, und die Zigarettenhülsen werden ebenso besteuert.  Nachdem die finale Zigarettenherstellung aber durch den Konsumenten selbst durchgeführt wird, ist der Steuersatz ein ermäßigter. Das passt dem Geschäftsführer der MVG offensichtlich nicht, einen tatsächlichen rechtlichen Grund, es zu verbieten, ist er aber vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, zu nennen.  Nun gibt es eine Anfrage von FPÖ-Wirtschaftssprecher Axel Kassegger an den zuständigen Finanzminister Hansjörg Schelling (ÖVP), um den zu veranlassen, Gründe zu nennen, die das Selbstdrehen untersagen oder nicht. Auch eine Extrasteuer für Selbstdreh-Zigaretten könnte schon in den Köpfen der Finanz-Bürokraten herumgeistern. 

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