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23. September 2010 / 11:47 Uhr

Verfahren gegen Strache: Weisung aus dem Ministerium verhinderte Einstellung

Was spät nachts noch im Parlament debattiert wurde, könnte sich zu einem handfesten Justizskandal auswachsen: Wie der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz berichtete, wurde das Verfahren gegen FPÖ-Obmann HC Strache wegen angeblicher falscher Zeugenaussage nur deshalb fortgeführt, weil es eine Weisung aus dem Justizministerium von Claudia Bandion-Ortner gab.

Die Vorgeschichte: HC Strache (Bild) hatte nach einer Wahlveranstaltung in Wiener Neustadt zwei Skinheads wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und einen ORF-Journalisten wegen Anstiftung angezeigt. Der ORF hatte die jungen Rechtsextremisten bekanntlich auf die Veranstaltung mitgenommen. Der ORF – konkret Schauplatz-Sendungschef Christian Schüller, der gar nicht vor Ort war – zeigte Strache daraufhin wegen falscher Zeugenaussage an, denn es habe gar keine Wiederbetätigung und folglich auch keine Anstiftung dazu stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wollte – so berichtete Rosenkranz im Parlament – das Verfahren gegen Strache einstellen und übermittelte einen entsprechenden Vorhabendsbericht. Immerhin ist auch das zugrunde liegende Verfahren noch nicht abgeschlossen. Jeder potentielle Zeuge, der die “Sieg-Heil”-Rufe bestätigen könnte, wird sonst abgeschreckt. Auch er muss dann mit einem Verfahren wegen falscher Zeugenaussage rechnen.

Doch der logische Plan der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ging nicht auf, denn, so Rosenkranz im Plenum: “Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz – und das Bundesministerium für Justiz ist einfach die Frau Bundesministerin, so ist unser Verfassungsaufbau – ergeht die Weisung: Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage gegen Herrn Strache muss geführt werden. Macht gefällig alles, was notwendig ist, leitet die Auslieferung ein!”

Parlament leugnet klaren politischen Zusammenhang

Die Auslieferung war kein Problem. Die Regierungsfraktionen mit begeisterter Unterstützung der Grünen stellten fest, dass gar kein politischer Zusammenhang bestehe. Das leuchtet ein: Strache war gewiss zu seinem Privatvergnügen in Wiener Neustadt, hat vor Freunden eine kleine Grillparty mit ein paar launigen Worten eröffnet. Der ORF hat sich nur zufällig dorthin verirrt. Rosenkranz dazu: “Es stellt sich aufgrund dieser Vorgangsweise die Frage, ob Freiheitliche überhaupt irgendetwas in einem politischen Zusammenhang machen, oder ob man diesen von vornherein negiert nach dem Motto, was Freiheitliche tun, ist ausschließlich kriminell, hat mit Politik nichts zu tun?”

Es scheint so, denn gleich wie Strache ging es dem steirischen FPÖ-Obmann Gerhard Kurzmann, weil er das Moschee-Spiel auf der Webseite der FPÖ veröffentlicht hatte. Ganz klar kein politischer Zusammenhang, stellte das Parlament fest. Zwei Grüne (Pilz und Moser), gegen die die Staatsanwaltschaft ebenfalls ermitteln wollte, sind natürlich bis in die letzte Faser ihres Körpers Politiker und werden daher von der Immunität geschützt.
 

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