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Angela Merkel und ihre Regierung haben entschieden, die strafrechtliche Verfolgung des TV-Satirikers Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs zuzulassen.

15. April 2016 / 14:57 Uhr

Deutsche Bundesregierung gestattet Strafverfolgung von Böhmermann

Der neue Freund von Angela Merkel, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, darf sich freuen: Am Freitag hat die deutsche Bundesregierung entschieden, den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes strafrechtlich zu verfolgen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind noch gar nicht abschätzbar. Wird es für Satiriker in Zukunft schwieriger sein, Spaß zu machen? Wo wird die Grenze gezogen? Darf man nun auch den nordkoreanischen Diktator Kim Jong-un nicht mehr auf die Schaufel nehmen?

Schmähgedicht als Beleidigung

Jan Böhmermann wird jetzt also von der Justiz verfolgt, weil er Ende März in seiner satirischen TV-Show Neo Magazin Royale ein schmutziges Gedicht über Erdogan vorgetragen hat. In diesem Schmähgedicht soll dem türkischen Präsidenten unter anderen Geschlechtsverkehr mit Ziegen unterstellt worden sein. Über diesen Humor kann man geteilter Meinung sein. Zahlreiche Formulierungen gingen sicher unter die Gürtellinie. In der Türkei blieb diese "Beleidigung" nicht ungehört: In einer Verbalnote an das Auswärtige Amt wurde die Strafverfolgung verlangt und auf den Paragraf 103 StGB hingewiesen. Dieser Paragraf stellt die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs unter Strafe. Allerdings nur, wenn die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Grünes Licht für Strafverfolgung

Die schwarz-rote Koalition in Berlin gab nun grünes Licht für die strafrechtliche Verfolgung von Jan Böhmermann. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte dazu in der Passauer Neuen Presse:

Im Fall Böhmermann sollten jetzt einfach die Gerichte entscheiden, ob die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten worden sind oder nicht. Das ist die Aufgabe der Judikative in der Gewaltenteilung.

Auch Zentralrat der Ziegen klagt

Und für Jan Böhmermann kommt es noch knüppeldicker: Der Postillon, eine Satire-Webseite, veröffentlichte einen Artikel, in dem der Zentralrat der Ziegen juristisch gegen Böhmermann vorgehen will. Die Paarhufer sollen sich angeblich dagegen wehren, dass der Satiriker in einem Schmähgedicht Ziegen unterstellt, Geschlechtsverkehr mit dem türkischen Präsidenten ausgeübt zu haben ("Am liebsten mag er Ziegen ficken"). Wer weiß, was dieser wohl nicht ganz ernst gemeinte Artikel bei der deutschen Bundesregierung für Reaktionen hervorrufen wird?

Nordkorea lobt Umdenken in Deutschland

Satirisch äußerte sich auch Die Welt. Laut der Tageszeitung, würde nun auch Nordkoreas Staatschef Kim Jong-un Strafantrag gegen Böhmermann stellen.

Uns beeindruckt, dass Kanzlerin Angela Merkel das Ansinnen des türkischen Staatspräsidenten nicht sofort mit dem Hinweis auf die künstlerische Freiheit von Satire abgeschmettert hat, deshalb rechnen wir uns jetzt auch gute Chancen für unseren Strafantrag aus.

Laut Welt sind die Anschuldigungen aus Pjöngjang nicht ohne: Kim Jong-un wirft Jan Böhmermann unter anderem Verunglimpfung eines ausländischen Diktators, die Beleidigung von 24 Millionen Nordkoreanern sowie "schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vor. Nicht unwahrscheinlich, dass der Inhalt diverser Satireseiten bald zur Realität wird.

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