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21. April 2016 / 16:44 Uhr

Nobel-Wohnung an Sohn überschrieben: Griss kann leicht für Erbschaftssteuer sein

Irmgard Griss, die sich als „unabhängige Kandidatin“ für das Bundespräsidentenamt bezeichnet, ist vor allem in einer Hinsicht unabhängig, nämlich finanziell. Ihre Ankündigung, auf die Hälfte des Gehalts als Präsidentin verzichten zu wollen, ist Populismus, den sich die einstige OGH-Präsidentin locker leisten kann. Immerhin macht auch ein halbes Gehalt 12.000 Euro brutto im Monat aus und damit um 3.000 Euro mehr als ihre derzeitige, nicht zu knapp bemessene Beamtenpension, mit der sie, wie sie, selbst sagte, „auskommt“.

„Kleine Wohnung“ in der Inneren Stadt

Nicht einmal eine Dienstwohnung will sie in Anspruch nehmen. Kein Wunder, logiert Griss doch jetzt schon in recht günstiger Lage zu dem von ihr erhofften künftigen Arbeitsplatz – in einer „kleinen Wohnung“ wie sie sagt, die angesichts der Nähe zum Wiener Stephansdom (knapp 5 Minuten zu Fuß) jedoch erheblichen Wert besitzen dürfte. Der Quadratmeter kostet in dieser Gegend um die 12.000 Euro. Selbst eine Kleinwohnung wäre also derzeit kaum unter einer halben Million Euro zu haben.

Eigentumsrecht an dieser Wohnung erwarb Griss laut Grundbuch im Jahr 1988, um es 2012 wieder abzugeben: an ihren Sohn im Zuge einer – angesichts der aktuellen Gesetzeslage – völlig schenkungssteuerfreien Schenkung. Die Wohnung wurde dem Sohn zwar laut dem unzensuriert.at vorliegenden Vertrag am 1.11.2012 „durch Übergabe eines Satzes sämtlicher Haus- und Wohnungsschlüssel und aller wesentlichen Dokumente tatsächlich übergeben“, genutzt wird sie jedoch nach wie vor von Irmgard Griss selbst, ihr Sohn wohnt anderswo. Er darf die Wohnung – wie ebenfalls im Vertrag vereinbart wurde – ohne Zustimmung seiner Eltern weder belasten noch veräußern.

Erbschaftssteuer kann ruhig wieder kommen

Diese Vertragsklausel lässt vermuten, dass die Schenkung einer Vorwegnahme des Erbes diente, zumal der Sohn erst nach dem Tod der Eltern uneingeschränkt über die Wohnung verfügen kann. Das ist eine durchaus übliche Praxis, um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und den Vermögensübergang noch zu Lebzeiten klar festzulegen. Praktischer Nebeneffekt ist die fast völlige Steuerfreiheit, die zum Todeszeitpunkt – angesichts von mehreren Parteien vorgetragener Wünsche nach Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer – nicht garantiert werden kann.

Schon gar nicht dann, wenn es nach Irmgard Griss selbst geht. Denn anlässlich der Präsentation ihres 21-Punkte-Programms erhob auch sie diese Forderung: „Zudem möchte Griss eine Erbschaftssteuer mit festgelegten Freibeträgen[…]“, berichtete der Kurier über die Programmvorstellung. Schon mit der Steuerreform 2016 wurde Erben und Schenken wesentlich teurer, zumal die Grunderwerbsteuer seither nicht mehr vom (sehr niedrigen) dreifachen Einheitswert, sondern vom Verkehrswert der Immobilie berechnet wird.

Keine Stellungnahme von Irmgard Griss

Unzenuriert.at hat Irmgard Griss zu den – im Grundbuch öffentlich einsehbaren – Dokumenten einige Fragen übermittelt, nämlich:

  • Ist es korrekt, dass diese Schenkung mit dem Vertrag vom 2.11.2012 vollzogen wurde und Ihr Sohn somit Eigentümer der Wohnung ist?
  • Ist es korrekt, dass für diese Schenkung keinerlei Schenkungssteuer angefallen ist?
  • Zahlen Sie aktuell als Bewohnerin Ihrem Sohn Miete und wenn ja:  Wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich dabei um die Wohnung, in der Sie – wie Medien berichten – auch im Falle Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin bleiben wollen?
  • Wie hoch ist der Wert der Wohnung?

Antworten bekamen wir bis dato keine. Sollte sich Irmgard Griss dazu noch äußern, werden wir den Artikel damit ergänzen. Zum momentanen Zeitpunkt kann also nur spekuliert werden, ob Irmgard Griss ihrem Sohn für die Wohnung in  bester Lage auch eine angemessene Miete bezahlt, oder ob sie dort kostenlos logieren darf.

Unzensuriert.at betont, dass die Schenkung der Wohnung völlig konform mit den geltenden Gesetzen erfolgt ist. Moralisch ergibt sich angesichts ihrer Forderung nach einer Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer allerdings beträchtlicher Interpretationsspielraum.

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