„Flexibilität, Partnerschaftlichkeit, Wahlfreiheit, Transparenz und höhere Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung“ betitelt etwa der ÖAAB seine Presseaussendung zur heute festgelegten Sonderzahlung im Kinderbetreuungsfall für Väter. Ein ganzer Monat sollte in Einvernehmen mit dem nachsichtigen Arbeitgeber dem stolzen Papa freigegeben werden. Und das alles für 700 Euro. Auch wenn diese Entschädigung ab 1. März 2017 nur einen seichten Witz als Einkommensersatz für einen männlichen Vollverdiener darstellt, wollen wir diese Entwicklung positiv betrachten. Der Nachsatz des Innenministeriums schmeckt allerdings schon wieder bitter, denn dort ist zu lesen: „Auch für Regenbogenfamilien!“
Zuschuss nur für Regenbogenfamilien?
Wie Brot vom Vortag muss das Innenministerium das zuvor so hochgelobte Kinderbetreuungsgeld für den Vatermonat anpreisen. Der Grund dafür ist bei einer einmaligen Sonderzahlung von 700 Euro als Einkommensersatz klar ersichtlich. Doch offenbar dürften die Prognosen für die Anzahl der Bezieher sogar so schlecht aussehen, dass sogar bei sogenannten „Regenbogenfamilien“ dafür geworben wird. Und damit macht die so stolze Frauenministerin Heinisch-Hosek in ihrer Newsletter-Aussendung sogleich einen tiefen Griff in die Diskriminierungsfalle: wird doch von einem Vater gesprochen, der in einer Regenbogenfamilie aber eventuell gar nicht genau definiert ist.
Unter Regenbogenfamilie darf alles verstanden werden, was abseits der klassischen Familie und biologisch natürlichen Fortpflanzung auf dem derzeitigen Gendermarkt vorhanden ist: Frau und Frau, Mann und Mann, Geschlechtslos und Geschlechtslos, unentschiedenes Geschlecht und undefiniertes Geschlecht…die Liste ließe sich beinahe ewig fortsetzen.
Da die übrigen Kinderbetreuungsgeldvarianten allesamt weiterhin unverändert erhalten bleiben, drängt sich der leise Verdacht auf, dass diese Neuerung regelrecht für so skurril betitelte „Regenbogenfamilien“ geschaffen wurde. Die volle Höhe und Zeitspanne im Kinderbetreuungsgeld erhält eine Familie – sei sie wie auch immer geartet – weiterhin übrigens nur, wenn der Vater ebenfalls, trotz Einkommenseinbußen, zu einer Karenz gezwungen wird.
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