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Drogeriemärkte sind bei Ladendieben besonders beliebt (Symbolbild).

SPD

3. Mai 2016 / 08:00 Uhr

Um Flüchtlinge zu “entkriminalisieren”: Strafrechtsreform bagatellisiert Ladendiebstahl

Nach dem unzensuriert.at-Bericht über die Pläne der deutschen SPD, Ladendiebstahl zu bagatellisieren – angeblich um die Polizei zu entlasten – , meldeten sich heimische Polizeioffiziere zu Wort und stellten klar: In Österreich habe man die Bagatellisierung der Ladendiebstähle bereits mit der jüngsten Strafrechtsreform zu Jahresbeginn still und heimlich vollzogen. Zielrichtung dabei vor allem: Man will die erwartete immense Steigerung der Ladendiebstähle durch „Flüchtlinge“ abfedern und die Täter „entkriminalisieren“, nicht zuletzt, um die ohnehin schon übervollen Gefängnisse vor dem totalen Kollaps zu bewahren. Denn die Änderungen im Strafrecht machen es fast unmöglich, dass „kleine“ Ladendiebe wegen „Berufsmäßigkeit“ (früher Gewerbsmäßigkeit) in U-Haft wandern, selbst wenn sie mehrfach erwischt werden.

Kaum noch U-Haft: Reform begünstigt auch Drogenhandel

Öffentlich diskutiert wird die Reform erst, seit sich herausstellte, dass man damit auch den Drogenhandel wesentlich erleichterte. Seit Inkrafttreten kann die Polizei Straßenhändler fast nur noch auf freiem Fuß anzeigen, da der Nachweis der „Berufsmäßigkeit“ erheblich erschwert wurde. Die Folgen sind entlang der U6 oder beim Praterstern mittlerweile unübersehbar, wo sich ganze Horden von – meist afrikanischen – Drogenhändlern fröhlich tummeln. Eine noch heuer geplante Gesetzes-Reparatur wird polizeiintern eher skeptisch gesehen und auf den Ladendiebstahl keinerlei Auswirkungen haben.

Für die Polizei ein doppelter Schlag in die Magengrube, denn sie müssen einerseits weiterhin Drogenhändler jagen oder Ladendiebstähle aufnehmen – andererseits müssen sie zusehen, wie die Täter auf freiem Fuß weiterhin ihren Geschäften nachgehen. Landen sie dann irgendwann doch vor Gericht, gibt es selbst für Drogenhänder nur wenige Monate „Schmalz“, für Ladendiebe meist eine bedingte Strafe oder gar die Einstellung des Verfahrens.

Ein weiteres "Zuckerl" für Migranten

Ein klassischer Fall eines lex migrantium, eines Gesetzes, das erst aufgrund erwarteter oder bereits gesetzter Straftaten von Einwanderern gelockert wird. Ein solches Entgegenkommen gibt es in vielen Bereichen, etwa bei den vielen, meist türkischen, Geschäften, bei denen Öffnungszeiten oder Beschäftigungsform der diversen mithelfenden Familienmitglieder kaum kontrolliert werden. Auch die zahlreichen wild hupenden Auto-Kolonnen meist balkan-stämmiger Hochzeiter dürfen straflos durch Wien lärmen, obwohl hier Hupverbot herrscht. Und die Vier-Euro-Monatskarte wäre für österreichische Bedürftige wohl nie erfunden worden.

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