Für das Opfer und die Angehörigen ist ein Urteil wie ein Schlag ins Gesicht. Ein Flüchtling, der in Hilden (es liegt im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen) ein achtjähriges Mädchen in einem Park sexuell missbraucht hatte, wurde vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von nur einem Jahr verurteilt – und der Täter muss die Strafe nicht einmal absitzen.
Wie rp-online berichtet, hielt der 36-Jährige Iraker das Mädchen fest und berührte es unsittlich. Das Mädchen wehrte sich, lief nach Haus und erzählte, was geschehen war. Die Familie rief sofort die Polizei. Eine Kriminalbeamtin befragte das verängstigte Kind. Es konnte den Mann im Stadtpark und vor allem sein Fahrrad gut beschreiben. Die Polizei konnte den Flüchtling schließlich in einer Flüchtlingsunterkunft festnehmen und wurde zehn Wochen in Untersuchungshaft genommen. Da der Iraker allerdings nicht vorbestraft war, setzte die Richterin die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.
Der Flüchtling hat übrigens keinen Asylantrag gestellt, will aber nicht zurück in den Irak. Die 55.000 Einwohner umfassende Stadt Hilden beherbergt laut rp-online rund 700 Asylsuchende.
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