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Der selbsternannte Graffiti-“Künstler” Puber führte sogar ein Butterfly-Messer bei seinen Schmier-Aktionen mit.

1. Juni 2016 / 18:59 Uhr

Justiz: Sprayer Puber fasste neuerlich zehn Monate Haft aus

In der Vergangenheit war der Sprayer und selbsternannte "Künstler" Puber vor allem durch Schmierereien an privatem und öffentlichem Eigentum aufgefallen und dafür 2014 rechtskräftig zu einer Haftstrafe wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden. Der "Puber"-Schriftzug ziert bis heute zahllose Fassaden oder Haustore. Am Dienstag fasste der 31-jährige Renato S. sogar eine zehnmonatige Haftstrafe aus, allerdings nicht wegen seiner Sprayerkünste, sondern wegen vergleichsweise schwerer Delikte. Ursprünglich ging es um einen mutmaßlichen Fahrraddiebstahls, bei dem ihn Polizisten auf frischer Tat ertappt hatten. Vor Gericht behauptete er, dass es sich um sein eigenes Rad gehandelt hätte, für dessen Schloss er Tags zuvor im Vollrausch den Schlüssel verloren hatte – die Richterin sprach ihn im Zweifel frei.

Da sich der gebürtige Brasilianer mit Schweizer Pass aber im Zuge der Amtshandlung durch die einschreitenden Polizeibeamten massiv gewehrt hatte, kamen die Delikte der schweren Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt zur Anklage.

Puber vermutete in Polizisten messerstechende Tschetschenen

Die in den Medien wiedergegebene Rechtfertigung Pubers für seine Gewaltantwendung gegen die Polizisten im Einsatz lässt aufhorchen. Der in der Szene als aggressiv bekannte Mann – immerhin verletzte er bei seiner Festnahme einen Polizisten – vermutete laut einer auf ORF.at zitierten Aussage "mit Messern bewaffnete Tschetschenen" als Angreifer:

Ich wusste nicht, ob das Tschetschenen sind, die uns von der Arbeit kennen und uns ein Messer reinrammen wollen.

Dass Puber bei seinem nächtlichen Streifzug für alle Fälle gewappnet war, brachte die polizeiliche Untersuchung ebenfalls ans Tageslicht. Bei ihm wurden trotz Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Klapp-Messer sichergestellt.

Bedingte noch offen: Geht er 20 Monate in Haft?

Der Mann war bereits im Frühjahr 2014 in einer spektakulären Aktion auf einem Hausdach jener Wohnung in Wien-Fünfhaus festgenommen worden, in der ohne Meldezettel als Teil einer Wohngemeinschaft gelebt hatte. Auf insgesamt 119 Anzeigen und 232 (angeklagte) Vergehen mit einem Sachschaden von mehr als 50.000 Euro hatte er es damals gebracht und wurde dafür am 24. Juli 2014 zu 14 Monaten Haft verurteilt, vier davon unbedingt. Zu den zehn Monaten, die er jetzt ausgefasst hat, dürfte also die wohl noch zur Bewährung ausgesetzte Bedingte von damals dazu kommen, was seinem Treiben für maximal 20 Monate ein vorläufiges Ende setzen könnte.

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