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2. Juni 2016 / 10:58 Uhr

Europäischer Gerichtshof legitimiert Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Nach einem jüngst von den Höchstrichtern des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) veröffentlichten Gutachten ist ein von Arbeitgebern ausgesprochenes Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig, wie Sputnik Deutschland berichtet. Laut Generalanwältin Juliane Kokott wird europäischen Arbeitgebern nun zugestanden, “religiöse und weltanschauliche Neutralität“ durchzusetzen. Der Arbeitgeber ist somit berechtigt, das Tragen eines Kopftuches im Unternehmen zu verbieten, sofern dies ein religiöses Zeichen symbolisiert. Es würde, so Kokott, keinerlei religiöse Diskriminierung darstellen, wenn einer muslimischen Arbeitnehmerin verboten werde, am Arbeitsplatz das Kopftuch zu tragen.

Belgischer Präzedenzfall als Auslöser

Die Debatte und schlussendlich die gerichtliche Entscheidung wurden durch einen Präzedenzfall aus Belgien ins Rollen gebracht. Einer belgischen Rezeptionistin wurde gekündigt, nachdem diese nach dreijähriger Unternehmenszugehörigkeit plötzlich mit Kopftuch zur Arbeit erschien. Daraufhin klagte die Muslimin auf Schadensersatz. Der Fall erreichte den EuGH in Luxemburg auf Ersuchen des belgischen Höchstgerichts, um die Auslegung des Verbotes wegen Religions-und Weltanschauung zu prüfen. Das diesbezügliche Urteil wird in wenigen Monaten erwartet.

Muslimische Lehrerin klagt auch in Deutschland

Ein weiterer Fall schlägt derzeit hohe Wellen in Berlin. Dort wurde einer muslimischen Lehrerin die Arbeitsstelle verweigert, nachdem sie sich weigerte, das Kopftuch in den Klassenräumen abzunehmen, wie Sputnik Deutschland und die deutsche Welle berichten. Die Anwältin Maryam Haschemi begründet die darauffolgende  Klage ihrer Mandantin mit dem Vorwurf der Diskriminierung der Lehrerin, die nichts mit deren beruflicher Qualifikation zu tun habe. Laut Marjam Haschemi, die bereits mit einigen sogenannten Diskriminierungsfällen bei muslimische Frauen in der Berufswelt befasst war, werde muslimischen Frauen der Zugang zu vielen Jobs extrem erschwert, man biete nur Tätigkeiten an, bei denen die „Kopftuchtragenden“ nicht gesehen werden, wie etwa in Callcenters.

Berliner Gesetz verbietet „Kopftuch“

Das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz verbietet öffentlich Bediensteten wie Polizistinnen, Richterinnen und eben auch Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches. Dies wird vor allem bei Lehrerinnen mit einer möglichen religiösen Beeinflussung der Schüler begründet. Dies könnte, so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes für Bildung und Erziehung, muslimische Schülerinnen unbewusst unter Druck setzen, es der Lehrkraft gleichtun zu müssen. Sollte in diesem Fall das Gericht jedoch zu Gunsten der Lehrerin entscheiden, dass ihre Abweisung nämlich gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoße, stünde der Klägerin ein Schadensersatz von drei Monatsgehältern zu. Dadurch könnte freilich auch das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungswidrig erklärt werden und die Klage damit direkt an das Bundesverfassungsgericht weiter gereicht werden.

Frauen-Verhüllung selbst unter Moslems umstritten

Zu hoffen gilt da nur, dass man sich in diesem Fall am jüngsten Entscheid des EuGH orientiert und muslimischen Lehrerinnen nicht generell gesattet, mit Kopftuch unterrichten dürfen. Die Auslegung über das im Koran zitierte Tragen der Kopfbedeckung für Frauen bis hin zur Vollverschleierung ist ja selbst unter Muslimen höchst umstritten. Gibt es doch im gesamten Koran nur tatsächlich drei Verse, die sich mehr oder weniger mit der Körperbedeckung der muslimischen Frau befassen.  Dies sind die Verse 24,30-31, 33,53 sowie 33,59, die allerdings teilweise nur die Frauen des Propheten Mohammed selbst betreffen.

Probates Mittel zur Unterwanderung europäischer Kultur

Die Vorschrift, wenn man sie so nennen mag, beginnt für Mädchen/Frauen allerdings erst mit der Pubertät. Blickt man sich auf unseren Straßen um, sieht man seit geraumer Zeit immer häufiger Mädchen ab dem Kindergartenalter mit Kopftüchern. Es scheint, als wäre das Thema Kopftuch der muslimischen Frau, nach radikalislamischer Auslegung, nicht nur ein probates Mittel der Unterwanderung westlicher Kultur, sondern auch zur sechsten Säule des Islam geworden.  

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