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Tabakgesetz: Zukünftig soll Rauchen auch im Freien verboten sein.

6. Juni 2016 / 17:00 Uhr

Gesundheitsministerin Oberhauser verschärft neuerlich Tabakgesetz

Während man in zentralen Politikfeldern als Bundesregierung sprichwörtlich „NICHTS“ zusammenbringt, zelebriert man umso mehr die Verbotskultur in Sachen Tabak und Rauchen. Erst jüngst hatte man wesentliche Verschärfungen gegen das Rauchen und insbesondere den E-Zigarettenkonsum mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Auch der Vertrieb von E-Zigaretten soll stark reguliert werden. Jetzt feilt man schon wieder an einer Verschärfung, die im Herbst 2016 kommen soll.

Das Gesundheitsministerium unter Führung von Ressortchefin Sabine Oberhauser (SPÖ) möchte mit einer neuerlichen Novelle zum Tabakgesetz auch im öffentlichen Raum wesentliche Verbote umsetzen. So soll auf Spielplätzen, in Freibädern und bei Bushaltestellen mit Ende des Jahres ein absolutes Rauchverbot eingeführt werden.

Tabakgesetz: Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr

Zudem möchte man auch die Altersgrenze für den Tabakkonsum und die Verwendung von E-Zigaretten weiter hinaufsetzen. Zukünftig soll man erst ab dem 18. Lebensjahr legal rauchen dürfen. Dies ist insofern eigenartig, als die bereits jetzt mit dem 16.Lebensjahr festgesetzten Jugendschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Rauchen nicht ausreichend kontrolliert werden. Dazu kommt ein weiterer Treppenwitz im Zuge dieser Gesetzesnovelle: Man kann zwar mit dem vollendeten 16. Lebensjahr den Nationalrat oder den Bundespräsidenten wählen, das Rauchen soll dann aber verboten sein. 

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