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Claudia Pechstein darf wegen ihrer umstrittenen Doping-Sperre kein deutsches Gericht anrufen.

8. Juni 2016 / 15:48 Uhr

Fünffache Olympiasiegerin Claudia Pechstein klagt an: “Flüchtlinge genießen mehr Rechtsschutz als Sportler”

Vorbei scheinen die Zeiten, als Ski-Weltcupsieger Marcel Hirscher mit einer Videobotschaft für die "Willkommenskultur" warb und damit erfüllte, was die System-Medien von ihm erwarteten: Werbung für noch mehr Zuzug ins Land zu machen. Bei den Spitzensportlern sieht die reale Welt heute auch ganz anders aus. Und so überrascht es nicht, dass jetzt der erfolgreichsten deutschen Olympionikin, Claudia Pechstein (sie gewann im Eisschnelllauf fünf Goldmedaillen), der Kragen platzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte der Sportlerin, gegen ihre Dopingsperre vor einem deutschen Zivilgericht zu klagen. Daraufhin sagte Pechstein:

Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht.

Schadenersatz von mehr als fünf Millionen Euro

Die fünffache Olympiasiegerin wurde von der Internationalen Skating Union (ISU) wegen angeblichen Dopings für zwei Jahre gesperrt. Dagegen wollte sich die 44-jährige Berlinerin mit einer Klage bei einem deutschen Zivilgericht wehren und Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro verlangen. Doch das BGH entschied, Pechstein müsse sich an das Sportschiedsgericht halten, danach habe sie Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten. Ein Anspruch auf Zugang zu den deutschen Gerichten bestehe nicht. Damit – so die Deutsche Presseagentur (dpa) – gebe es auch in Zukunft für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten.

Blutanomalie vom Vater geerbt

Die Eisschnellläuferin, die in ihrem zivilen Beruf Hauptwachtmeisterin bei der Polizei ist, beteuerte immer ihre Unschuld. Internationale Hämatologen hatten den Nachweis geführt, dass Pechsteins Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Blutanomalie hervorgerufen wurden.

Laut Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprach Pechsteins Anwalt Thomas Summerer nach dem BGH-Urteil von einem "mutlosen Gericht" und dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen sei. Claudia Pechstein kündigte indessen an, eine Gewerkschaft gründen zu wollen, um Sportlern künftig mehr Schutz bieten zu können.

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