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Zahlreiche Medienvertreter verfolgten Präsentation der Wahlanfechtung durch HC Strache und die Anwälte Böhmdorfer und Schender.

8. Juni 2016 / 12:45 Uhr

Fast flächendeckende Unregelmäßigkeiten: FPÖ ficht Bundespräsidentschaftswahl an

Die FPÖ hat die Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl angefochten. Beim Verfassungsgerichtshof wurde bereits gestern abend die 150 Seiten dicke Anfechtung eingebracht. In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden sei es zu  Gesetzeswidrigkeiten gekommen, so FPÖ-Obmann HC Strache, der dies in einer Pressekonferenz mit den beiden Rechtsanwälten Dieter Böhmdorfer, ehemlige Justizminister, und Rüdiger Schender, ehemaliger Nationalratsabgeordneter, bekanntgab. 

Zahlreiche Missstände

 „In 82 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht miteinzubeziehende Wahlkarten. Dies betrifft 573.275 eingelangte Wahlkarten, davon wurden 31.814 als nichtig vorsortiert. Hier ist Misstrauen durchaus berechtigt“, sagte HC Strache.  In 11 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung sogar bereits geöffnet und in einigen war der Stimmzettel aus den Stimmkuverts entnommen. Davon betroffen sind 80.953 eingelangte Wahlkarten. In vier Bezirkswahlbehörden waren zu Beginn der Sitzung die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt. Davon betroffen sind 30.295 eingelangte Wahlkarten. In sieben Bezirkswahlbehörden erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht berechtigte Personen. Davon betroffen sind 58.374 eingelangte Wahlkarten.

Die FPÖ hat auf ihrer Homepage eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Anfechtung veröffentlicht und die Pressekonferenz live via Facebook übertragen:

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Hofer hätte Präsident werden können

„Ohne diese Pannen und Unregelmäßigkeiten hätte Hofer Präsident werden können“, so HC Strache. „Das, was eingelangt ist, ist ausreichend“, ist ergänzte Böhmdorfer, der sich überzeugt zeigte, dass die Anfechtung Erfolg haben könnte. Der Verfassungsgerichtshof sei sehr streng, was etwa die Verschlusspflicht betreffe oder die Tatsache, dass unkontrolliert durch unautorisierte Personen ausgezählt wurde.

Insgesamt drei Wahlanfechtungen

Insgesamt wurden drei Anfechtungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht – eine von Strache selbst als Zustellungsbevollmächtigtem, eine von Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und eine dritte von Christoph Luisser, Rechtsanwalt aus Biedermannsdorf, der als einer der rund 2,22 Millionen Wähler Norbert Hofers das Wahlergebnis beeinsprucht.

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