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Die FPÖ-Wahlanfechtung hat reale Chancen: Muss die Stichwahl Hofer – Van der Bellen wiederholt werden?

8. Juni 2016 / 23:13 Uhr

“Unfassbare Schlampereien”: Verfassungsjurist Mayer stellt sich in ZiB2 klar auf Seite der FPÖ-Wahlanfechtung

Da konnte selbst die ständig unterbrechende und dreinredende ZiB-Sprecherin Lou Lorenz-Dittlbacher letztlich nur noch nach Luft schnappen: Die seitens des ORF anscheinend geplante Relativierung der FPÖ-Wahlanfechtung in der ZiB2 am Mittwoch durch den Verfassungsjuristen Heinz Mayer fand nicht statt – ganz im Gegenteil. Mayer, der sich im Wahlkampf klar zu Alexander Van der Bellen bekannt hatte und in der Vergangenheit als SPÖ-Kandidat für den Posten des Justizministers im Gespräch war, gab dem FPÖ-Juristen Dieter Böhmdorfer, der die Gründe für die Wahlanfechtung aufgezählt hatte, sogar weitgehend recht. Es sei eine „unfassbare Schlamperei“, was hier ganz offensichtlich passiert sei, die Pannen bei der Briefwahl seien „unglaublich“ und die auszählenden Organe hätten sich "die erforderlichen Gesetze anscheinend nicht einmal durchgelesen vorher, geschweige denn sie beachtet“, erklärte Mayer erbost, aber sachlich.

573.000 Briefwahlkarten gesetzwidrig ausgesondert

Zuvor hatte Ex-Justizminister Böhmdorfer – mit einigen Unterbrechungen durch Dittlbacher – dargelegt, in welchem Umfang hier geschlampt oder gar manipuliert worden war: Insgesamt seien 573.000 Briefwahlkarten gesetzwidrig ausgesondert, das heißt geöffnet, vorsortiert oder zu früh, sprich ohne Beisein der Wahlbeobachter der Parteien, ausgezählt worden. 120.000 davon seien bereits am Sonntag geöffnet worden und wären somit ungültig gewesen – dennoch wurden sie am Montag dann ganz normal mit einbezogen. Bei 80.000 Briefwahlkarten seien die Kuverts vor Montag herausgenommen worden, bei 30.000 sogar die Stimmzettel (zum Vergleich: Van der Bellen gewann mit weniger als 31.000 Stimmen Vorsprung). In sieben von 117 Wahlkreisen seien die Auszählungen von nicht dafür befugten Personen vorgenommen worden, was etwa 57.000 Stimmen betraf.

Innenministerium schickte Entschuldigungsbrief für Pannen

Als Pointe präsentierte Böhmdorfer ein Entschuldigungsschreiben des Innenministeriums (BMI) über die vielen Schlampereien, das seine Kanzlei Mittwoch um 12.30 erreicht habe. In dem Schreiben kündigte das BMI an, den entsprechenden Beamten Schulungen vorzuschreiben, damit sie in Hinkunft ihren Pflichten korrekt nachgehen können.

Mayer bezweifelt, dass Van der Bellen am 8. Juli angelobt werden kann

Zu Dittbachers Frage, ob solch "rein formalen“ Pannen denn für eine Wiederholung der Wahl reichen würden, meinte Mayer, dass das davon abhänge, ob die Rechtswidrigkeit „Einfluss aus das Wahlergebnis“ haben könne – und das sei, sofern die Daten der FPÖ stimmten – zutreffend. Er bezweifelt aber, dass der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der vielen Fakten in vier Wochen schafft – was die vorgesehene Angelobung Van der Bellens am 8. Juli wohl verhindern werde.

Böhmdorfer: "Werden das Urteil des VfGH natürlich akzeptieren"

Böhmdorfer hielt dem entgegen, dass man über alle Malversationen ausreichend viele eidesstattliche Erklärungen aus ganz Österreich besitze, was eine Verifizierung bis 6. Juli gar nicht so schwer machen würde. Auf Dittlbachers No-na-Frage, ob man ein finales Urteil des VfGH (der höchsten Instanz des Landes) annehmen werde, gab der Jurist die einzig mögliche Antwort: „Natürlich werden wird das!“

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