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Dieter Böhmdorfer (links) brachte im Auftrag von HC Strache die Wahlanfechtung vor den Verfassungsgerichtshof.

11. Juni 2016 / 16:04 Uhr

Wahlanfechtung zeigt extreme Ergebnis-Abweichungen bei Auszählung ohne Wahlkommission

Die FPÖ hat heute den Volltext der Wahlanfechtung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Darin sind nur die Namen der Personen sowie der betroffenen Bezirke geschwärzt, um die Anonymität der als Zeugen beantragten Mitglieder der einzelnen Wahlbehörden zu wahren, heißt es in einer Presseaussendung der Freiheitlichen. „Die FPÖ geht durch die Veröffentlichung des Volltextes einen Weg der Transparenz im Sinne einer positiven Demokratieentwicklung in Österreich“, erklärt dazu FPÖ-Obmann HC Strache.

Besonders spannend sind dabei die Ausführungen zu jenen Bezirken, in denen das Wahlgesetz in besonders eklatanter Weise gebrochen wurde – wo nämlich sogar von gar nicht befugten Personen die Breifwahlstimmen ausgezählt wurden.

Villach-Stadt: 18 Prozent Abweichung zwischen Urnen- und Briefwahl

Einer dieser Bezirke ist Villach-Stadt, wo offenbar bereits am Montag um 9 Uhr früh – also zu dem Zeitpunkt, als die Auszählung beginnen sollte – das Ergebnis vorlag. Insgesamt erreichte Norbert Hofer dort etwas mehr als 54 Prozent der Stimmen – von den am Sonntag direkt im Wahllokal abgegebenen waren es sogar 56 Prozent. Völlig konträr das Wahlkarten-Ergebnis: Hier kam Alexander Van der Bellen auf mehr als 62, Hofer nur auf knapp 38 Prozent. Das Ergebnis der Urnenwahl und der Briefwahl klafft also um mehr als 18 Prozent auseinander. Nicht ganz so krass, aber immer noch deutlicher als im Bundesdurchschnitt fiel die Abweichung auch in den anderen Stimmbezirken aus, in denen die FPÖ grobe Gesetzesverstöße anprangert.

Böhmdorfer beschreibt möglichen Manipulationsvorgang

In 82 von 117 Bezirken soll es zu einer vorzeitigen Trennung von in den Auszählungsvorgang einzubeziehenden und nichtigen Wahlkarten gekommen sein. Der Anteil dieser Wahlkarten, die aus formalen Gründen gar nicht ausgezählt werden, ist mit sechs Prozent sehr hoch. Ob das an der Überforderung der Wähler liegt, will FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer allerdings nicht bestätigen. Im Interview mit FPÖ-TV sagt der frühere Justizminister klipp und klar, dass man nicht ausschließen könne, „dass diejenigen, die völlig unautorisiert und gesetzwidrig diese Briefwahl ausgesondert haben, […] den Namen des Wählenden gesehen haben, daraus geschlossen haben, wen der wählen könnte, und dann nach eigenem Gutdünken vielleicht eine Nichtigkeit festgestellt haben, die bei näherer Betrachtung gar keine ist“.

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