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In Deutschland steigt die Zahl der Kinderehen dramatsich an, nicht zuletzt aufgrund der massenhaften Einwanderung.

13. Juni 2016 / 12:44 Uhr

Erwachsener Mann heiratet Minderjährige: In Deutschland bereits gerichtlich geduldet!

Noch meldet sich Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) so zu Wort: „Kinder-Ehen in Deutschland darf es nicht geben!“ Doch wie so oft werden Politiker von der Realität überholt.

Eindeutige Gesetzeslage

In Ländern wie Österreich oder Deutschland ist die Gesetzeslage derart, dass ein bestimmtes Heiratsalter für die Ehemündigkeit erreicht werden muss. Dieses richtet sich gewöhnlich nach der Volljährigkeit (in Deutschland 18, in Österreich ebenfalls 18, mit der Besonderheit, dass man bereits ab 16 wählen darf). Allerdings besteht in beiden Ländern die Möglichkeit, die Ehemündigkeit auf 16 herabzusetzen, wenn ein Verlobungsteil mindestens 18 ist und ein Gericht die Ehemündigkeit des/der Minderjährigen bestätigt.

Minderjährige Mädchen verheiratet

Trotzdem wird nach Informationen der Bild-Zeitung das Land in höchstem Maße durch die Migrationsbewegung mit dem Phänomen der Kinderehe konfrontiert, wobei dieses Wort beschönigt, da es sich bei diesen sogenannten Ehen hundertprozentig um Verbindungen zwischen volljährigen Männern mit minderjährigen Mädchen handelt. In Baden-Württemberg etwa wurde man auf 117 derartige Fälle aufmerksam, und in Hessen hat das Sozialministerium auf Bild-Anfrage verlautbart, dass man vermehrt Flüchtlinge aus dem arabischen Raum registriert habe, die mit Minderjährigen verheiratet sind.

In Bayern wird man sogar noch deutlicher, denn dort haben die Behörden bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylwerberinnen unter 16 (also wirklichen Kindern) und 550 Fälle von Eheleuten unter 18 registriert.

Scharia-Entscheid für deutsches Gericht wirksam

Indessen erklärt das Oberlandesgericht der Stadt Bamberg am 12. Mai eine in Syrien geschlossene Verbindung zweier Asylwerber (Mann: 21, "Frau": 15) für gültig. Als Begründung wurde angeführt, dass die Hochzeit im Orient durch einen Zivilregisterauszug und ein Scharia-Gericht bestätigt worden sein soll und deswegen auch für das deutsche Gericht wirksam sei.

Natürlich schrillen jetzt plötzlich, nachdem man hunderttausende "Kulturbereicherer" nach Deutschland eingeladen hat, manche Alarmglocken, die Justizminister-Konferenz gibt sich immerhin alarmiert. Jedenfalls wird nach einem Antrag des Justizministers von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), geprüft, ob die Ehemündigkeit generell auf 18 Jahre angehoben werden soll (obwohl sie das für Deutsche ja ist). Außerdem versuchen die deutschen Justizminister zu klären, ob „nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.“

In der Praxis biedert man sich Einwanderern an

Doch selbst wenn Bayerns Ressortchef Winfried Bausback (CSU) meint, dass künftig im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen nicht anerkannt werden dürfen, weist das Bamberger Gerichtsurteil genau in die entgegengesetzte Richtung. Immer mehr biedert man sich mit haarsträubenden Demutsgesten den Neubürgern an. Dass dann bald die Scharia ebenso zu Deutschland gehört, ist der derzeitigen Blindheit Justitias zu verdanken.

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