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Die berühmte Dreiländerbrücke in Weil am Rhein: Nun ist die Stadt auch durch einen umstrittenen Vergewaltigungsfall “berühmt”.

17. Juni 2016 / 16:24 Uhr

Unverständnis in Deutschland: Justiz lässt syrische Gruppenvergewaltiger frei

Ein seltsamer „Kuhhandel“ vor dem Landgericht Freiburg sorgt derzeit im deutschen Baden-Württemberg für heftige Diskussionen: Jene vier jungen Syrer, die in der Silvesternacht in der Kleinstadt Weil am Rhein zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren mehrfach vergewaltigt haben, kommen allesamt mit ein bis zwei Jahren bedingter Haftstrafe davon. Zuvor hatte der Richter ihnen eine „milde Strafe“ zugesagt, wenn sie geständig sind und Reue zeigen – was die vier Asylanten natürlich prompt befolgten. Das ungewöhnlich milde Urteil erging am Mittwoch. Wie mild, zeigt ein Vergleich in der Badischen Zeitung: In einem ganz ähnlichen Fall in Tübingen fassten die Täter sieben Jahre unbedingt aus.

Mädchen wechselseitig festgehalten und vergewaltigt

Die beiden Mädchen waren mit zwei der späteren Täter (ebenfalls 14) lose über Facebook bekannt und ließen sich am Silvester-Abend in die Wohnung des älteren, 21-jährigen Bruders eines ihrer Internet-Bekanntschaften einladen. Dort kam es – nach Angaben der Opfer – zunächst zu harmlosen Zärtlichkeiten und Küssen. Als die Mädchen sich weigerten, mehr zuzulassen, zogen ihnen die Syrer die Kleider vom Leib und hielten die beiden abwechselnd fest, während die anderen sie mehrfach und wechselseitig missbrauchten. Erst gegen 23 Uhr konnten die Opfer die Wohnung verlassen und alarmierten die Polizei.

Polizei wollte Tat aus "Jugendschutzgründen" vertuschen

Für Aufregung in den Medien hatte bereits kurz nach der Tat die Vertuschungs-Taktik der Polizei – ähnlich wie in Köln – gesorgt. Während die traurige Geschichte bereits im Internet kursierte, hielt sich die Exekutive darüber weiterhin bedeckt – angeblich aus Gründen des Jugendschutzes, sowohl hinsichtlich der Täter wie auch der Opfer. Die ungewöhnlich milde Strafe – die Vergewaltiger saßen immerhin von Jänner bis zum Urteil am Mittwoch in U-Haft – kann schon allein deshalb als Verhöhnung der Opfer angesehen werden, weil die Täter die Angaben der beiden Mädchen zu den Mehrfach-Vergewaltigungen gänzlich bestätigt hatten. Rätselhaft erscheint auch, warum der Staatsanwalt nicht in Berufung ging.

Opfer-Vater kündigt Anzeige wegen "Rechtsbeugung" an

Wie der Autos und AfD-Berater Michael Klonovsky in seinem Internet-Tagebuch schreibt, hat eines der Mädchen seit der erniedrigenden Tortur bereits zwei Selbstmordversuche hinter sich: „Soweit ich informiert bin, ist Vergewaltigung sowohl in Deutschland wie in Syrien kein Kavaliersdelikt. Sollte das Urteil so milde ausfallen, werde ich Anzeige beim Justizminister wegen Rechtsbeugung erstatten“, zitiert er den Vater des Mädchens.

Strafrahmen für Jung-Vergewaltiger bis zu zehn Jahren

Der Strafrahmen für Vergewaltigung liegt im deutschen Erwachsenen-Strafrecht bei zwei bis 15 Jahren, im Jugendstrafrecht liegt er zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Eine ähnliche Gruppenvergewaltigung in Tübingen, bei der die Täter im Alter von 19 bis 23 Jahren ein Mädchen von einer Party in einen Hinterhof gelockt hatten und dort mehrfach vergewaltigten, brachte den Tätern beim Prozess im Dezember 2015 immerhin sieben Jahre Haft ein.

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