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Kanton Tessin: Das Burkaverbot gilt nun genau zu Beginn der Feriensaison ab 1. Juli, wobei Hoteliers und Tourismusmanager die Besorgnis ausdrücken, dass es nichteinmal für Touristinnen Ausnahmen gibt.

21. Juni 2016 / 12:00 Uhr

10.000 Franken Strafe für Burkaträgerinnen in der Schweiz

Was in Österreich nicht möglich ist, weil sich hierzulande die Regierenden davor fürchten, dass das Volk nicht ihre sakrosankte Meinung vertritt, ist in der Schweiz gang und gäbe.

Volksabstimmung für Vermummungsverbot

Im Jahre 2013 haben sich 65,4 % der Bürger des italienischsprachigen Kantons Tessin für ein Vermummungsverbot ausgesprochen. Diesem Votum entsprechend stimmte 2015 der Gran Consiglio (das Kantonsparlament) mit der satten Mehrheit von 56 zu 3 Stimmen (bei 15 Enthaltungen) für das Verhüllungsverbot, welches sowohl verschleierte Frauen als auch vermummte Hooligans und Demonstranten einschließt. Die Mindeststrafe für Missachtung dieses Gesetzes beträgt 100 Franken, die Höchststrafe 10.000 Franken, ca. 9.200 Euro.

Das Burkaverbot gilt nun genau zu Beginn der Feriensaison ab 1. Juli, wobei Hoteliers und Tourismusmanager die Besorgnis ausdrücken, dass es nichteinmal für Touristinnen Ausnahmen gibt. Deswegen wurde der Justizdirektor (entspricht etwa einem Justizminister in einem deutschen Bundesland) und Politiker der Lega dei Ticinesi Normann Gobbi bei einem Interview gefragt, wie man etwa mit verhüllten Gästen aus dem arabischen Raum umgehe, da ja Frauen mit Burka oder Niqab im Tessin, aber auch in der gesamten Schweiz ein Randphänomen sein sollen.

Verschleierung gehört nicht zur Kultur

Als Antwort gab Gobbi, dass die Verschleierung nicht zu „unserer“ Kultur gehöre. Wortwörtlich meinte der Justizdirektor:

Das Gesetz schützt unsere Werte, die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Außerdem ist das Gesicht ein wichtiges Erkennungsmerkmal. In der Schweiz besteht im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern keine Ausweispflicht.“

Deswegen gehe es ja nicht um eine etwaige Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern um eine Frage der öffentlichen Sicherheit, zumal dieses Gesetz für jeden, der sein Gesicht verbirgt, gilt.

Eine weitere Frage an Gobbi war dann, wie man dieses Gesetz umsetzen solle und er antwortete, dass man nicht sofort Bußgelder einheben, sondern den Vermummten nahelegen werde, die Verhüllung freiwillig abzulegen. Wenn dabei allerdings Renitenz gezeigt wird, werden Strafen ausgesprochen, deren Höhen die Gemeinden selbst festlegen dürfen. Doch im Wiederholungsfall können eben bis zu 10.000 Franken eingehoben werden, wobei überdies nicht auszuschließen ist, dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet.

Verschleierte provozieren bewusst

Auf die Frage, was wäre, wenn sich, wie oft in Frankreich, vollverschleierte Frauen heftig gegen Kontrollen wehrten, redete Gobbi auch nicht um den heißen Brei herum:

Ich war letztes Jahr in Frankreich. Viele arabische Frauen waren nicht verschleiert. Das zeigt mir, dass nur diejenigen, die provozieren wollen, sich nicht an die Regeln halten…

Ebenso erzählte er von einer angekündigten Protestaktion einer gewissen Nora Illi, ihres Zeichens Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats der Schweiz, die am 1. Juli nach Bellinzona (dem Hauptort und Regierungssitz des Tessins) kommen werde, um gegen das Burkaverbot zu protestieren. „…und solche Provokationen werden wir bestrafen.“

Keine Ausnahmen für Touristinnen

Obwohl in Frankreich immer wieder Ausnahmen gegenüber vollverschleierten Touristinnen, die sich nur kurz im Land aufhalten, gemacht werden, denkt Tessin nicht die Bohne daran. Für Gobbi wird es mit Sicherheit keine Ausnahmen geben, auch wenn dadurch eventuell sogar zahlungskräftige Touristinnen drüben, über der Grenze, in Italien bleiben.

Das tut mir leid, aber deswegen dürfen wir dem Druck von außen nicht nachgeben. Bei uns zählt der Souverän, und dieser hat an der Urne entschieden, dass die Vollverschleierung nicht toleriert werden darf. Die Leute sind klug genug, sich anzupassen. Wenn wir nach Saudi-Arabien oder in den Iran fliegen, halten wir uns auch an die lokalen Kleiderregeln.“

Anmerkung zu unserer Heimat

Leider wird in Österreich nicht nur das Volk andauernd übergangen, weil man sich stets davor fürchtet, wie eine Volksabstimmung ausgehen könnte. Auch hat man besonders in Zell am See und Umgebung (aber auch in genug anderen schönen Gegenden Österreichs) den Hang, die mohammedanische Frauenverachtung dem touristischen Profit zu opfern und hofiert dadurch in wirklich beschämender Weise die perversen Auswüchse einer orientalisch-mittelalterlichen Geisteswelt.

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