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Unterrichtsministerin Hammerschmid: Muslimische Mädchen müssen auch am Sportunterricht teilnehmen. Gründe für die Abmeldung gebe es schon deshalb nicht, weil Mädchen beim Turnen ja auch Kopftücher tragen könnten.

22. Juni 2016 / 00:19 Uhr

Kopftuch im Turnunterricht – Eine Anti-Integrationsmaßnahme

Dass sich niemand von irgendeiner Schulstunde in einer öffentlichen Schule aus religiösen Gründen abmelden darf, sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein. So etwas bräuchte eine Unterrichtsministerin, in diesem Falle Sonja Hammerschmid, eigentlich nicht klarstellen.

Kommentar von Unzensurix

Allerdings scheint sie es zu müssen, weil es wohl gängige Praxis ist, dass Mädchen aus muslimischen Familien immer wieder dem Sport- bzw. dem Schwimmunterricht fernbleiben.

So bringt die Frau Ministerin eine Variante – statt einer angemessenen Geldbuße fürs Fernbleiben vom Unterricht – ins Spiel, um Eltern zu überzeugen, ihre Töchter trotzdem zum Turnen oder Schwimmen zu schicken. Denn hier in Österreich bemüht man sich, die Integration in Schulen auf keinen Fall so weit gehen zu lassen, dass für alle Kinder, egal welcher Nationalität oder Religion, gleiche Regeln gelten.

Kopftücher beim Sport

Die Mädchen könnten ja ihre Kopftücher aufbehalten, weil selbiges nach Hammerschmids Meinung durch die Menschenrechtskonvention geschützt sein soll. Freilich hat der Oberste Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg bereits für Frankreich das Urteil gefällt, dass ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen (also auch Schulen!) rechtens sei.

Ministerin leistet der Unterdrückung der Frauen Vorschub

Wenigsten sorgt sich Frau Hammerschmid um die schleiertragenden Mädchen, die darauf achten sollten, dass ihre Haarnadeln oder Kämme, die das Tuch am Kopf festhalten, keine Verletzungsgefahr darstellen. Doch dass gerade die muslimischen Mädchen in einer öffentlichen Schule die Chance hätten, zu lernen, ihre strengen Väter oder Brüder, die strikt auf eine muslimische Kleiderordnung für Tochter oder Schwester wertlegen, nicht als Maß aller Dinge akzeptieren zu müssen, dürfte der Ministerin nicht bewusst sein. Denn genaugenommen leistet sie durch die Erlaubnis, dass turnende Mädchen das Kopftuch aufbehalten dürfen, der Unterdrückung der Frau durch den Mann weiter Vorschub!

Freiheit und Selbstbestimmung nicht notwendig

So passt es zu Frau Hammerschmid, die wahrscheinlich den Islam nur vom linksideologischen Hörensagen kennt, in dem diese sogenannte Religion als Gewinn für unsere Kultur bezeichnet wird, dass sie diesen an Gehorsam gewöhnten Schülerinnen fürs Schulschwimmen den Ganzkörperschwimmanzug (Burkini) empfiehlt, damit die jungen Mädchen gar nicht auf die Idee kommen könnten, dass außerhalb ihrer restriktiven Welt, so etwas wie das Menschrecht auf Freiheit und Selbstbestimmung, selbst für Frauen, existiert.

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