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Junge, männliche Wirtschaftsmigranten auf dem Weg über Ungarn in die Asylparadiese Österreich und Deutschland.

2. Juli 2016 / 19:29 Uhr

Haftstrafen für gewalttätige Grenzstürmer in Ungarn

Im Sommer vorigen Jahres war Ungarn das erste Land, welches sich strikt an EU-Gesetze hielt und sich entschloss, der illegalen Einreise in die Europäische Union Einhalt zu gebieten und die Grenze pflichtgemäß zu kontrollieren. Um das EU-konform zu bewerkstelligen, wurde die Grenze zu Serbien mittels eines Zaunes besser gesichert. Denn von jenen Personen, die zuvor aus Serbien ins Land strömten, kam der Großteil bereits über Griechenland in die EU und hätte dort nach dem Dublin-Abkommen den Asylantrag stellen und so lange dort verweilen müssen, bis selbiger angenommen oder abgelehnt wird.

Eklatanter Rechtsbruch im Sommer 2015

Aber es war der Sommer der "Merkel’schen Einladungspolitik", und diverse Staaten (inklusive Österreich) winkten die illegalen Einwanderer (plus möglicher Terroristen) einfach durch, ohne deren Identität festzustellen, was einen eklatanten Rechtsbruch darstelte.

Gewalttätiger Aufruhr und versuchte Stürmung des Grenzzauns

Nachdem die Grenzsicherungsmaßnahmen in Kraft traten, versuchten im September 2015 tausende Wirtschaftsmigranten, die Absperrungen zu stürmen, wobei diese Randalierer die ungarischen Grenzsicherungsorgane mit Steinen, Stöcken, Flaschen und weiteren gefährlichen Gegenständen bedrohten, um ein gewaltsames Eindringen in die EU zu erwirken.

Ungarisches Strafgesetz angewendet

Zehn dieser auf ungarisches Staatsgebiet eingedrungenen und deshalb verhafteten Personen, nach Berichten mehrheitlich syrischer Herkunft, wurden nun nach ungarischem Strafrecht wegen illegalen Grenzübertritts zu Haftstrafen verurteilt. Neun Grenzverletzer wurden nach Anrechnung der Untersuchungshaft freigelassen und mit der Auflage eines Einreiseverbots ausgewiesen. Der zehnte Illegale erhielt drei Jahre Gefängnis, weil er mittels eines Lautsprechers zu Gewaltaktionen gegen die ungarischen Grenzschützer aufgerufen hatte.

Möglichkeit für legales Asyl gegeben

Eine legale Einreise nach Ungarn ist, wie es EU-Gesetze vorschreiben, natürlich möglich. In zwei Transitzonen besteht für tatsächlich Verfolgte die Möglichkeit, in Ungarn um Asyl anzusuchen. Natürlich wird geprüft, weswegen sogenannte Flüchtlinge aus dem sicheren Drittland Serbien nach Ungarn fliehen möchten.

Asylziel: Österreich

Trotzdem gelingt es immer noch rund 200 Wirtschaftsmigranten täglich, den Grenzzaun zu überwinden. Wenn diese auf ungarischem Staatsgebiet festgenommen werden, droht ihnen nach ungarischer Rechtslage eine Anklage wegen illegaler Einreise. Allerdings warten die wenigsten ihren Prozess ab, sondern migrieren illegal in weitere ausgewählte Staaten. Dort, wie etwa in Österreich, werden sie dann mit Samthandschuhen angefasst und haben nichts mehr zu befürchten, selbst wenn sie ohne Pass und Dokumente im Land aufgegriffen werden. Im Gegenteil, wenn alles, wie von ihnen geplant, klappt, erhalten sie sowohl Asyl als auch bald erhebliche Geldzuwendungen. Ohne Papiere, sprich Herkunftsland, können sich die österreichischen Beamten eine Abschiebung sowieso in die Haare schmieren – selbst wenn dies bilateral möglich wäre.

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