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Migranten bekommen die Möglichkeit, in Transitzonen um Asyl anzusuchen.

6. Juli 2016 / 14:00 Uhr

Ungarn beweist aktiven Grenzschutz

Wenn in Ungarn Personen, die sich illegal Zutritt zum Land verschafft haben, innerhalb von acht Kilometern hinter der Grenze aufgegriffen werden, sollen sie augenblicklich zu dieser zurückgebracht werden.

Sicherheitsbeamte sind den Migranten behilflich

Denn dort, freilich jenseits der ungarischen Grenzzäune (und damit nicht auf ungarischem Staatsgebiet), befinden sich Transitzonen, wo tatsächliche Flüchtlinge die Möglichkeit bekommen, legal um Asyl für Ungarn anzusuchen. Sicherheitsbeamte sind angewiesen, behilflich zu sein, diese Transitzonen auch zu finden, weil leider davon ausgegangen werden muss, dass es sich bei vielen illegal Eingereisten um gar keine Flüchtlinge handelt und deswegen diese Grenzverletzer versuchen könnten, nochmals illegal einzureisen. Diese vom ungarischen Parlament gebilligte Regelung trat Dienstag, 5. Juli, in Kraft.

4.942 Illegale vor Gericht

Bisher wurden illegal Einreisende nach einem seit 2015 geltenden Gesetz wegen Grenzverletzung vor Gericht gestellt. Nach Angaben des Sicherheitsberaters des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, György Bakondi, geschah dies in 4.942 Fällen. Wenn keine Haftstrafen ausgesprochen wurden, sind die Illegalen zur Abschiebung nach Serbien oder Kroatien verurteilt worden.

Ungarn handelt nach Genfer Flüchtlingskonvention

Da diese beiden Länder sich aber weigern, Menschen, die von ihrem Staatsgebiet nach Ungarn eingedrungen sind, wieder zurückzunehmen, musste die ungarische Regierung zu dieser sicherheitspolitischen Maßnahme greifen. Heuer wurden 17.351 Illegale aufgegriffen und im gesamten Jahr 2015 sogar 391.000. Derzeit sind etwa 330 Grenzverletzer in Haft. Und immerhin haben 264 Personen von 199.000, die Asylanträge gestellt haben, Asyl zugesprochen bekommen, was darauf schließen lässt, dass Ungarn die Genfer Flüchtlingskonvention umsetzt und als eines der wenigen Länder Europas zwischen Wirtschaftsmigranten und wirklichen Flüchtlingen unterscheidet.

Medienverurteilung Ungarns

Dennoch kommentieren deutschsprachige Medien bereits, dass Ungarn „Flüchtlinge“ ohne Verfahren zurückweist, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich bei allen Nachbarländern Ungarns um sichere Drittstaaten handelt. Dort hätte jeder Kriegsflüchtling bereits die Gelegenheit, durch ein Asylverfahren, welches prüft, welcher Fluchtgrund vorliegt, Asyl zu bekommen.

Am 2. Oktober: Referendum über Zwangsverteilung

So wird mit einer hohen Sicherheit die internationale Presse sich darüber echauffieren, dass in Ungarn die Bevölkerung darüber abstimmen darf, ob diese überhaupt die von der EU geforderte Zwangsverteilung von Flüchtlingen akzeptieren möchte. Staatspräsident Janos Adler legte den 2. Oktober als Tag des Referendums, für welches das Verfassungsgericht bereits grünes Licht gegeben hat, fest. Man darf gespannt sein, wie sich die Ungarn, trotz bis dahin sicher stärker werdender Kritik aus Brüssel, entscheiden.

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