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Weil ein Onkel einen mutmaßlichen Sex-Täter geohrfeigt hatte, könnte die Köperverletzung ein Fall für die Strafgerichte werden.

12. Juli 2016 / 17:00 Uhr

Onkel ohrfeigte Sex-Täter: Anzeige wegen Körperverletzung

Es war der Aufreger schlechthin. Ein 17-Jähriger Afghane soll in einem Linzer Schwimmbad ein 10-jähriges Mädchen unsittlich berührt haben. Nun findet allerdings eine Opfer-Täter-Umkehr statt. Der Bursche bestreitet nicht nur die Vorwürfe, er hat sogar den Onkel des Opfers wegen Körperverletzung angezeigt, wie die Kronen Zeitung berichtet. Der Mann knöpfte sich den mutmaßlichen Sex- Täter vor, nachdem das Mädchen über den Vorfall berichtete. Zuerst gab es eine verbale Auseinandersetzung, dann setzte es die Ohrfeige. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden.

Körperverletzung wird härter bestraft als sexuelle Belästigung

Dennoch gab es eine Anzeige, die nun ein Staatswalt zu beurteilen hat. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, muss sich der Onkel vor einem Richter verantworten. Das Ausmaß einer Verurteilung laut § 83 StGB reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Für sexuelle Belästigung nach § 218 StGB beträgt übrigens die Freiheitsstrafe maximal sechs Monate.

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