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Sommerliches Badevergnügen ist wegen sexueller Übergriffe auf Frauen und Kinder immer öfters schwer getrübt (Symbolfoto).

15. Juli 2016 / 13:11 Uhr

Ohrfeige für muslimischen Sex-Täter könnte Onkel des Opfers teuer zu stehen kommen

Ein afghanischer Asylwerber dürfte am Sonntag im Linzer Hummelhofbad seinen perversen Gelüsten nachgegangen sein, indem er ein zehnjähriges Mädchen sexuell belästigt und begrabscht haben soll.

Ohrfeige als Reaktion

Verständlich reagierte der Onkel des Mädchens, indem er dem mohammedanischen Triebtäter eine saftige Ohrfeige verabreichte.

Anzeige wegen Körperverletzung

Diese könnte dem Onkel nun zum Verhängnis werden, weil der Grabscher nach seiner Verhaftung plötzlich über heftige Kopfschmerzen klagte. Obwohl im Spital keinerlei Verletzungen festgestellt worden sind, wurde der Onkel nun wegen Körperverletzung angezeigt.

Fragwürdige Gesetzeslage

Wenn es nach den Buchstaben österreichischer Gesetze geht, könnte der Onkel sogar eine höhere Strafe als der Sex-Unhold ausfassen, denn nach "§ 83 StGB Körperverletzung“ drohen ihm bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Dem mutmaßlichen Grabscher freilich drohen nach "§ 218 StGB" für „sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“ höchstens sechs Monate Gefängnis oder maximal eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Asylwerbende Sextäter oft mit Samthandschuhen angefasst

Es muss befürchtet werden, dass der triebgesteuerte Asylwerber von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst wird, wenn ein findiger Gutachter eine Traumatisierung feststellen sollte. Ob aber der Onkel bei Gericht gut wegkommt, steht in viel schwieriger zu deutenden Sternen.

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