Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Solche Kundinnen sind im Sportgeschäft nicht erwünscht (Symbolfoto)

18. Juli 2016 / 05:59 Uhr

Gesichtsschleier in Tiroler Geschäft nicht erwünscht

Hubert Wöll, Eigentümer eines Sportgeschäftes in der schönen Achensee-Gemeinde Pertisau weiß, wie man sich als Mann gegenüber Frauen zu verhalten hat. Denn es entspricht nicht der Würde eines Menschen, sein Gesicht hinter einem Schleier verbergen zu müssen.

Burkaverbot nur im Geschäft

Da allerdings der Staat ein Burka- oder Niqab-Verbot nichteinmal ansatzweise andenkt, kann der prinzipientreue Mann nur in seinen eigenen vier Wänden, also in seinem Geschäft, ein Verbot für ein derartiges Diskriminierungssymbol aussprechen. So verweist nun ein eindeutiges Piktogramm auf der Eingangstüre darauf hin, dass Frauen, die aus scheinbarer Religionspflicht gezwungen werden, sich derart zu vermummen, nicht in seinen Verkaufsräumlichkeiten erwünscht sind.

Unter der Burka könnte auch ein Mann stecken

Außerdem, so meint Hubert Wöll in einem Gespräch mit der Bezirksblätter-Redaktion, müsse man ja einen Lichtbildausweis vorlegen, falls man etwa ein Fahrrad mietet. „Unter der Burka kann ich ja nicht sehen wer das ist. Da kann ja jeder darunter stecken…“

Zusätzlich erkennt der gläubige Katholik, der auch in der örtlichen Kirchengemeinde tätig ist: „…und ich bin außerdem der Meinung, dass mit der Burka der Diskriminierung der Frau Vorschub geleistet wird und da bin ich klar dagegen.“

Geschäft geht oft über Moral

Dass Herrn Wöll natürlich auch ein ordentlicher Gegenwind ins Gesicht geblasen wird, liegt in der Natur mancher Personen, denen Geschäft über die Moral geht. So echauffierte sich etwa Martin Tschoner, Geschäftsführer vom Tourismusverband Achensee, indem er meint: „Das ist nicht unsere Vorgangsweise gegenüber arabischen Gästen. Ich distanziere mich davon aufs Schärfste.“

Man muss Respekt haben

Wöll entgegnet: „Ich bin Schützenhauptmann und Mesner hier bei uns und ein sehr konsequente Mensch. Ich bin der Meinung, dass man auch gegenüber unserer Kultur und unseren Gepflogenheiten den nötige Respekt zeigen muss und ich habe kein Problem damit, danach zu handeln.“

Schweiz ist anders

Dass ein Verschleierungsverbot – auch in Tourismus-Gegenden – funktioniert, zeigt der Schweizer Kanton Tessin, wo seit Anfang Juli ein Burkaverbot gilt. Bei Zuwiderhandeln drohen dort Strafen bis zu 10.000 Franken (ca. 9.200 Euro).

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

14:48 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link